hallo, ich bin bis 11.10.05 im Erziehungsurlaub. Nun bin ich wieder schwanger, ET ist am 06.12.05. bedeutet das, daß ich vom 12.10. ab ca. 14 tage wieder arbeiten gehe, weil ich 6 wochen vor dem ET wieder in Mutterschutz gehe? bekomme ich dann wieder mutterschaftsgeld und erziehungsgeld und verlängert sich mein erziehungsurlaub wieder um 3 jahre? vielen dank, nicole
Mitglied inaktiv - 16.05.2005, 20:59