Guten Tag, am 28. Januar 2004 wurde unsere Tochter geboren, ich habe dann 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt (28.1.07). Nun bin ich wieder (?) schwanger, muss ich den Erziehungsurlaub nach der Geburt des zweiten Kindes (April 2005) wieder neu beantragen (1 Jahr verlängern) ??? Was ändert sich noch, wenn man im Erziehungsurlaub wieder schwanger wird (ist) ?? Danke LG Jessica
Mitglied inaktiv - 14.08.2004, 13:16