Wie wird mein beschaftigungsverbot berechnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie wird mein beschaftigungsverbot berechnet?

Hallo ich bin 2 Jahre in elternzeit. Dies ist Ende diesen Monat vorbei. Ich gehe seit 8 Monaten arbeiten auf 450€ und bekomme 337€ elterngeld. Nun bin ich nochmal schwanger geworden und werde wieder ein BV bekommen. Wie wird sich das berechnen? Werden nur die 450€ zählen oder werden auch die 337€ mit angerechnet? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

von Bauer.T am 10.10.2017, 21:11



Antwort auf: Wie wird mein beschaftigungsverbot berechnet?

Hallo, Sie bekommend as, was Sie ohne BV bekommen würden. Das EG hat damit nichts zu tun Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.10.2017



Antwort auf: Wie wird mein beschaftigungsverbot berechnet?

was ist der bv grund? arbeitest du TZ bei deinem arbeitgeber ober woanders? ist das bv vom arzt oder AG?

von mellomania am 10.10.2017, 21:33



Antwort auf: Wie wird mein beschaftigungsverbot berechnet?

Es wird sich nichts an den Einkünften ändern.

Mitglied inaktiv - 10.10.2017, 22:19