Hallo Frau Bader, mein Hausarzt würde mir gerne ein Induviduelles Beschäftigungsverbot erteillen. Allerdings hat er keine Ahnung wie soetwas aussehen muß, und ich habe darüber auch keine Ahnung. Sieht das aus wie ein Attest? Muß da auf § des Mutterschutzes hingewiesen werden? Gibt es da irgendwelche richtlinien die da eingehalten werden müssen? Kann man eine art Muster oder ähnliches sich im Internet anschauen? Für eine Beantwortung wäre ich ihnen Dankbar. LG Sabse
Mitglied inaktiv - 21.05.2004, 16:38