Frage: Wie oft Lohnabrechnungen

Wie oft darf das Jugendamt Lohnabrechnungen verlangen zur Unterhaltsberechnung? Ist 3- 4 mal im Jahr normal?

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 11:20



Antwort auf: Wie oft Lohnabrechnungen

Hallo, Unterhalt wird, wenn es keine wesentlichen Veränderungen gibt, alle zwei Jahre neu geprüft. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.12.2010



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Hallo Mein Mann ist auch unterhaltspflichtig, da wird es einmal im Jahr verlangt. Beziehungsweise wollten sie neulich den Steuerbescheid, da steht ja das ganze Jahr drauf. 3-4x ist ja nur nervig !

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 11:44



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Ja, sehr nervig zumal die Dame vom JA schon selber 157€ dieses Jahr ausgerechnet hat und einen Titel in Höhe von 272€ haben will. gegen den Beschluss den sie haben wollte in höhe von 272€ haben wir Beschwerde eingereicht. Heute kam der Rückschein vom Einschreiben hier an und gleichzeitig ein Brief vom JA in dem steht das mein Mann laut Beschluss 272€ zahlen soll. Der Beschluss ist doch noch garnicht Rechtskräftig da Beschwerde eingereicht wurde oder? Er solle aber nochmals Lohnabrechnungen einreichen falls er die Summe nicht aufbrigen könne. Die Dame vom JA weiß das er das nicht kann, da sie ja selber 157€ ausgerechnet hat anhand seiner Lohnabrechnungen dieses Jahr. Muss man das verstehen?

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 11:56



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hallo also normalerweise wird alle 2 jahre neu geprüft.

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 12:08



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Hallo Öhm, also ich schnall das nicht :-) Wenn sie das doch schon ausgerechnet haben ? Bin mir nicht sicher, aber kann es sein dass der Titel höher ist, weil das das ist , was er zahlen MÜSSTE, und das andere was er zahlen kann ? Der Titel hält ja eine Weile und wäre bei mehr Gehalt dann ja noch vollstreckbar. ? Wir haben das nun über die Anwältin ausrechnen lassen und siehe da, er muss nun 100 Euro weniger zahlen. Hatten vorher auch x verschiedene Rechnungen von der Unterhaltskasse, da hat er immer sofort Widerspruch eingelegt.

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 12:30



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Laut Düsseldorfer Tabelle wären es ja 272€, aber da ja hier ein Mangelfall vorliegt sind es nur 157€. Jeder hat uns davon abgeraten einen Titel in Höhe von 272€ zu unterschreiben. So bald er diesen dann unterschrieben hat, kann die Dame nämlich auf den Betrag bestehen. Selbst der Sachbearbeiter eines anderen Jugendamtes hat gesagt das er nur Titel macht über die Höhe die auch tatsächlich bezahlt werden kann.

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 12:40



Antwort auf: Wie oft Lohnabrechnungen

Zum Thema Einkommensauskunft?

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 12:49