Wie lange erlaubt der Gesetzgeber eine Muttischicht zu ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie lange erlaubt der Gesetzgeber eine Muttischicht zu ?

Sehr geehrte Frau Bader ich habe vergeblich nach vielem suchen im Internet keine Antwort gefunden und hoffe sehr dass Sie mir weiter helfen können. Ich Arbeite im Handel und wir haben viele Mütter mit Kindern die Frage die immer wieder auftaucht ist Wie lange hat eine Mutter Anspruch auf eine Mutti Schicht es geht da bei um dass Alter des Kindes bis wann. leider kann ich diese Frage nicht beantworten da ich die Gesetzgebung nicht kenne und auch so nicht wirklich etwas finden konnte. Ich hoffe dass Sie mir eine Auskunft oder Rat geben können und bedanke mich bei Ihnen im voraus Mit freundlichen Gruß bolli

von bolli am 30.04.2014, 15:01



Antwort auf: Wie lange erlaubt der Gesetzgeber eine Muttischicht zu ?

Hallo, was ist eine "Muttischicht"? Sowas gibt es gesetzlich nicht. Sie meinen, eine Schicht zu vorteilhaften Zeiten? Das hängt vom Arbeitsvertrag ab - und der Mitwirkung des AG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2014



Antwort auf: Wie lange erlaubt der Gesetzgeber eine Muttischicht zu ?

Es gibt keine "Muttischicht". Frau kann nur hoffen einen verständnisvollen Arbeitgeber zu haben. Ansonsten ist Frau, in der Regel, sobald sie wieder arbeiten geht, im Rahmen ihres Arbeitsvertrages zeitlich einsetzbar. Sprich, wenn eine Kernarbeitszeit von 7.00-.22.00 Uhr besteht, dann kann der AG sie auch in diesem Zeitrahmen einsetzen. Egal wie alt oder jung die Kinder sind. Ausnahme wäre noch eine stillende oder schwangere Mutter, da diese unter das Mutterschaftsgesetz fällt. Auch aussen vor sind Nachtarbeiten, da gibt es seperate Regelungen, aber das ist im Einzelhandel ja weniger der Fall. Zudem kann es Besonderheiten in den entsprechenden Mantel/-Tarifverträgen geben. Die sind mitunter in den den Bundesländern verschieden. Wenn Frau das nicht, wegen fehlender Kinderbetreuung, einhalten kann, bleibt nur der Weg der Kündigung. Arbeite selbst im Einzelhandel - glücklicherweise mit verständnissvollen Arbeitgebern welche zumindestens jetzt in der Elternzeit darauf achten. Sobald ich aber aus der Eltern-Teilzeit wieder raus bin, werden wohl auch Samstagsdienste und Nachmittagsschichten anstehen. Viele Mütter sind aber gerne der Meinung sie hätten ein Anrecht drauf, es wäre auch wünschenswert wenn drauf geachtet wird, zumindestens bei kleineren Kindern, aber wie gesagt, einen gesetzlichen Anspruch gibt es in den meisten Fällen nicht.

Mitglied inaktiv - 30.04.2014, 15:41



Antwort auf: Wie lange erlaubt der Gesetzgeber eine Muttischicht zu ?

Sorry, aber mich gruselt es schon bei dem Wort. Rechtlich hat man gar keinen Anspruch auf bevorzugte Arbeitszeiten weil man Kinder hat. Ist nett wenn der AG das macht, aber verpflichtet ist er dazu nicht.

von Sternenschnuppe am 30.04.2014, 17:43