Frage: widereinstellungszusage

ich arbeite in der automobilindustrie und dort hat man die mögichkeit, nach der elternzeit, das arbeitsverhältnis mit widereinstellungsgarantie ruhen zu lassen. das geht für eine zeit von 6 monaten bis zu 8 jahren. bekommt man während dieser zeit arbeitslosengeld? oder geht das nicht, da man ja eigentlich einen arbeitsplatz hat und das beschäftigungsverhältnis nur ruhen lässt? lg two_kids

Mitglied inaktiv - 07.03.2006, 21:11



Antwort auf: widereinstellungszusage

Hallo, nein, man steht dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2006