Werte Frau Bader! Betrifft nochmal Vorsorgetestament!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Werte Frau Bader! Betrifft nochmal Vorsorgetestament!

Ihr Zitat... Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).... Das bedeudet, egal was ich im Vorsorgetestament schreibe, wenn der Kindesvater lebt und auch zweiwöchentl. Kontakt zum Kind hatte, bekommt er so oder so das Sorgerecht? Auch wenn ich dalege, dass das Kind bei dieser Entscheidung zur Familie der Mutter keinen Kontakt mehr haben würde? Obwohl diese zum lebensmittelpunkt des Kindes gehören!? Was bei Entscheidung für meine Schwester nicht so wäre, da sie weiss das mein letzter wille, der regelmäßige Kontakt zum Vater und deren Familie wäre. Ich möchte einfach nicht das mein Kind 12std täglich von fremden betreut wird, da der vater beruflich zwischen 8 und 20uhr außer haus ist, und das Kind dann nur nachts beim vater wäre. meine Schwester ist beruflich mit ihrem Mann so organisiert das immer eine zuhause ist nach der kita!

von franzi1406 am 12.08.2011, 12:20



Antwort auf: Werte Frau Bader! Betrifft nochmal Vorsorgetestament!

Hallo, entscheiden tut das am Ende das Gericht. Sie können ja ein Vorsorgetestament machen wie Sie es wollen - aber es ist doch eigentlich selbstverständlich, dass der Vater im Zweifel das Kind bekommt. Er ist der Vater. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2011



Antwort auf: Werte Frau Bader! Betrifft nochmal Vorsorgetestament!

hallo wenn es keinen triftigen grund gibt kommt das kind zum vater. da aber das ja sicher darin einbezogen wird,werden diese sicher schauen das weiterhin kontakt zum gewohntem umfeld vorhanden ist!!! was die betruung angeht,das ist bestimmt kein grund,dem vater das kind nicht zu geben,er würde sich sicher umstellen wenn es zu so einer situation kommen würde!

Mitglied inaktiv - 12.08.2011, 12:26



Antwort auf: Werte Frau Bader! Betrifft nochmal Vorsorgetestament!

es kann doch keiner voraussehen, was wer wann wie entscheidet!!? du machst dein vorsorgetestament, so wie du es dir vorschwebt, wenn du stirbst, wird sich der sache das familiengericht annehmen. auch du kannst nicht in die zukunft sehen, du tust dein bestmögliches auch zum wohle des kindes und fertig. mehr kannst du nicht machen.

Mitglied inaktiv - 12.08.2011, 12:29