Wer wird denn "richtigerweise" ins Bv geschickt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer wird denn "richtigerweise" ins Bv geschickt?

In einer anderen Frage weiter unten hat jemand geschrieben.... "Wenn mehr AG solch konsequentes Auftreten hätten, dann gäbe es weniger von diesen unsäglichen Wunsch-BVs. Wir hätten weniger Trittbrettfahrer, weniger Stress in den Arztpraxen. Letzlich käme es den Frauen zugute, die wirklich ein BV brauchen." Nun stellt sich mir, die 2015 vom Betriebsarzt eines Kita-Trägers wegen fehlendem Impfstatus ins Bv geschickt wurde, die Frage, wer denn eurer Meinung nach ein Bv verdient hat??? Nochmal kurz zur Erläuterung...ich hätte auch gearbeitet, wollte nicht freiwillig ins Bv, hab nicht gejammert, etc. Es wurde mein Impfpass angeschaut, mir Blut abgenommen und nach dem Ergebnis dann gesagt, dass man ein geringeres Risiko als Arbeitgeber eingeht, wenn man mich aus dem Verkehr zieht, als dass ich weiterhin in der Einrichtung(Hort) bleibe und mein ungeborenes Kind dann evtl Schaden nimmt, weil ich mich mit einer Krankheit anstecke, da dann schlimmstenfalls der Ag von mir verklagt werden könne. Und mir haben mehrere Sachen gefehlt, gegen die man sich auch teilweise nicht impfen lassen konnte. Nach meiner alten Elternzeit Ende März 2019, war ich wieder schwanger und mein Ag hat mich dieses Mal nicht zum Betriebsarzt geschickt, obwohl das in meiner Branche wegen der Bio-Stoff-Verordnung eigentlich Standard ist, egal ob der Mitarbeiter will oder nicht. Auf meine damalige Frage hier wurde ich nur böse angegiftet...was ich einfach unverschämt finde. Zudem wurde mir vom Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt im Januar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nur angeboten, für 6 1/2 Wochen unbezahlten Urlaub zu nehmen und wer mitdenkt, der weiß, dass man spätestens nach 4 Wochen selbst versichert sein muss und dass es für Angestellte in Kindertagesstätten Pflicht des Ag's ist, den aktuellen Impftiter heraus zu finden, das hat also gar nichts mit meinen Wünschen zu tun. Aus dem Grund möchte ich nun mal von euch und auch gerne von Frau Bader wissen, wer denn genau ein Beschäftigungsverbot zu Recht bekommen kann. Und ob mein Arbeitgeber mich dieses Mal nicht auch standardmäßig zum Betriebsarzt schicken hätte müssen, um meinen jetzigen Impfstatus heraus zu finden!? Ach ja.. nochmal zur Klarstellung, ich habe keine Lust auf Anfeindungen, da das damalige Bv nicht von mir herbei geführt wurde. Vielen Dank schon im Voraus an Frau Bader. Vg, Schneckenmami

von Schneckenmami am 13.07.2019, 21:54



Antwort auf: Wer wird denn "richtigerweise" ins Bv geschickt?

Hallo, der Sinn des Gesetzes ist gut und richtig. Wenn Gefahr am Arbeitsplatz für Mutter und Kind bestehen muss die Mutter bei vollem Lohn nicht mehr arbeiten. Punkt. Wenn eine Mutter aber ein Bv vom Frauenarzt bekommt, weil sie (wie weiter unten beschrieben) umziehen möchte oder keine Lust zum arbeiten hat - dann bekommt sie es unrichtiger Weise. In Ihrem Fall könnte man darüber nachdenken, nach dem Abstillen den Impfstatus aufzufrischen (falls damit alles abgedeckt werden kann). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: Wer wird denn "richtigerweise" ins Bv geschickt?

Die Voraussetzungen für ein BV sind doch eigentlich klar geregelt. Letztendlich liegt es am AG oder FA, ob er sich daran hält und eben nicht ein BV ausstellt, weil es praktischer ist. Eine Schwangere, die ein BV erhält, ist doch erst einmal gar nicht "Schuld" daran. Was hier meist für Empörung sorgt ist eher, wenn Fragen danach gestellt werden, wie man ein BV bekommt oder irgendwelche Nichtigkeiten geschildert werden und ein BV sozusagen verlangt wird. Oder es zB ein indiv. BV gibt und die Fragestellerin sich dann empört, dass der AG ihr "nieder Arbeit" zuweist. Ich gebe dir Recht, es gibt einige hier, die praktisch jedes BV anzweifeln und/oder der Fragestellerin unterstellen, sie hätte sich dieses irgendwie erschlichen. Aber da musst du einfach weghören :-) Wenn der AG dir zB eines erteilt, weil er jedes Risiko ausschließen will, ist das nicht die Schuld der Schwangeren.

von cube am 14.07.2019, 08:40



Antwort auf: Wer wird denn "richtigerweise" ins Bv geschickt?

Das einzige, was man dir vielleicht ankreiden kann, ist dass dein Impfstatus (also die impfpräventablen Krankheiten) vermutlich nicht vollständig war. D.h. dass du entweder nicht die angebotenen Impfungen durchgeführt hast oder gar nicht bei der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge (bei Einstellung und dann alle 3 Jahre) warst. Die nicht impfpräventablen Krankheiten (das sind CMV und Ringelröteln) erfordern kein vollständiges BV für die gesamte Schwangerschaft. Zumindest nicht in einer Ü3-Einrichtung. Es ist also in mehrerlei Hinsicht geschludert worden. 1. hat der AG bei dir und deinen Kolleginnen die betriebsärztliche Pflichtvorsorge (bei Einstellung) eingefordert? 2. Wurde vor BV geprüft, ob alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in Frage kämen, z.B. teilweise Kita-Büro, Ü3-Gruppe, Schülerhort...? 3. Vor der zweiten Schwangerschaft hätte man die fehlenden Impfungen nachholen sollen. Wurde nicht gemacht? Kann ich nicht nachvollziehen! 4. Zu Beginn der zweiten Schwangerschaft hätte der BA den Immunstatus neu bestimmen müssen. Wenn man so mit Kassengeldern umgeht, muss einen nicht wundern, dass die Umlagesätze tendenziell immer weiter steigen - damit auch die Lohnkosten und damit auch die Kita-Kosten. Diese Kritik richtet sich jetzt an deinen AG und deinen BA. Sie verschleudern das Geld der Arbeitgebergemeinschaft. Und nur zu der Frage. Verdienen kann man ein BV nicht. Das hört sich ja schon nach "Belohnung". Das ist die völlig falsche Bezeichnung. Ein BV ist die letzte Lösung, wenn alle anderen Möglichkeiten ausscheiden. Das bekommen genau diejenigen, die es brauchen. Und da gehts nicht um "verdienen", sondern um rechtskonformes Vorgehen.

Mitglied inaktiv - 14.07.2019, 13:06



Antwort auf: Wer wird denn "richtigerweise" ins Bv geschickt?

Aber siehst du...da ist wieder das Thema.... Es wird immer gemotzt, wenn jemand ein Bv bekommt/bekommen hat und das unabhängig, ob man von einem vertrauten Arzt ungerechtfertigt ins Bv geschickt wird oder der eigene Arbeitgeber, bzw dessen unabhängiger Betriebsarzt einem das Bv ausspricht. In meinem Fall hat eben der Ag das letztliche Bv ausgesprochen, was ja hier immer gefordert wird. Und in meiner Branche ist das nicht unüblich. Mein Impfschutz ist übrigens gut, ich bin gegen alle empfohlenen Krankheiten geimpft. Wogegen ich nicht geimpft bin, ist Hepatitis und genau deshalb und wegen Cmv, soweit ich mich erinnern kann, wollte man am Ende kein Risiko eingehen. Wir bekommen immer wieder eine Impfberatung und da hieß es, dass Hepatits im Hortbereich keine Pflicht ist, weil man nicht mit Ausscheidungen in Kontakt kommt, von dem her werde die Impfung nicht bezahlt und empfohlen. Und das hat mir der Betriebsarzt meines Ag's mitgeteilt. Und nein...man konnte mir keine andere Tätigkeit anbieten. Ich habe übrigens nicht gefragt, wer ein Bv "verdient" hat, sondern "Wer eurer Meinung nach richtigerweise ins Bv geschickt werden kann". Anscheinend ist deiner Meinung nach keiner zu Recht ins Bv geschickt worden. Und ja, ich gebe dir sehr wohl Recht, dass man nicht wegen eigenen Bedürfnissen eins bekommen sollte.

von Schneckenmami am 14.07.2019, 22:50



Antwort auf: Wer wird denn "richtigerweise" ins Bv geschickt?

Hepatitis ist eine blutübertragbare Krankheit und keine Voraussetzung für eine Weiterbeschäftigung, d.h. umgekehrt überhaupt kein Grund jemanden nach Hause zu schicken vom Hort. Die einzige Maßnahme, die damit verbunden wäre: keine Wundversorgung ohne PSA. Aber das ist ja selbstverständlich. Somit wäre ein BV wegen Hep. im Hortbereich ein typischer Fall von Mißbrauch des BV. Da denke ich eher, die wollten das Personal austauschen, vielleicht weil du denen zu oft krank warst? Das ist meist der wirklich Grund, und dann sucht man nach einer Rechtfertigung, und konstruiert was zusammen.

Mitglied inaktiv - 15.07.2019, 09:33



Antwort auf: Wer wird denn "richtigerweise" ins Bv geschickt?

Du mutmaßt echt gerne, was ich ebenfalls unverschämt finde. Nein, ich war selten krank und nicht mal wegen meinen 2 anderen Kindern war ich krankheitsbedingt daheim. Sogar als ich einen Unfall auf dem Arbeitsweg hatte, war ich in der Arbeit, von dem her, bitte ich darum irgendwelche falschen Unterstellungen zu unterlassen. Ich war immer zuverlässig und war eine sehr engagierte Mitarbeiterin. Ich denke nicht, dass die mir damals das Bv ungerechtfertigt gegeben haben, denn die Betriebsärzte haben schließlich auch ihre Auflagen und können ja nicht einfach tun und lassen, was sie wollen. Das war, nehme ich an, eine Vorsichtsmaßnahme, um das ungeborene Kind nicht zu gefährden. Ich muss echt sagen, dass ich bei dir echt das Gefühl habe, dass, wenn es nach dir gehen würde, keine Schwangere ein Bv bekäme und das ganz egal, ob eine Gefährdung vorliegt oder nicht. Naja...lassen wir das Thema. Deine Meinung zum Bv hast du ja des öfteren kundgetan.

von Schneckenmami am 15.07.2019, 10:41



Antwort auf: Wer wird denn "richtigerweise" ins Bv geschickt?

Wenn sich die Betriebsärzte an die ziemlich klaren Vorgaben gehalten hätten, dann wäre Hep. auf gar keinen Fall ein Grund für ein BV an einem Schülerhort. Auch CMV ist nicht relevant am Schülerhort. Ich habe meine Erfahrung geschrieben ("vielleicht...."), du hast gemutmaßt und unterstellt, nun sind wir quitt.

Mitglied inaktiv - 15.07.2019, 12:06