Sehr geehrte Frau Bader, ich hab ein Anliegen, welches für ich immer diffuser wird. Vielleicht können sie mir helfen ( und alle anderen natürlich auch) Ausgangssitutation: -Mutter bringt Kind mit in die Ehe, Kind welches die Mutter mitgebracht hat bekommt Namensgebung vom Stiefvater -Ehe scheitert nach 11 Jahren -Mutter zieht aus und nimmt das Kind aber nicht mit, da sie erstmal ( seit einem Jahr und 3 Monaten) keinen festen Wohnsitz hat und mal hier mal da gemeldet ist -Kind ( inzwischen 14) will beim Stiefvater bleiben -Jugendamt Regelung > Kind kann bleiben damit er seine letzten 1,5 Jahre auf der Schule bleiben kann um einen Abschluss nicht zu gefährden - Stiefvater beantragt Pflegschaft für das Kind - Bekommt eine Pflegeerlaubnis -Kind lebt nur vom Kindergeld und das was der Stiefvater im hieer und da mal zuschustert - Pflegeerlaubnis eingetroffen - aber niemand will für das Kind finanziell zuständig sein weder Mutter ( du hast die Pflegschaft also kümmer dich) noch Jobcenter ( ne ne ne wir zahlen nicht, da das Jugendamt die Pflegschaft erteilt hat) - Jugendamt sagt ( nein, hier kommen wir nicht auf, da sie nicht im Sinne von § xyz der Pflegevater sind) er hat aber eine Pflegeerlaubnis - wenn er nicht der Pflegevater ist, was ist er dann und vor allem, wer zahlt denn das ganze nun?
von Witch am 02.06.2015, 09:55