Hallo Frau Bader,
ich bin Alleinerziehend und muss Wohngeld beantragen.
Nun wollen die im Antrag einen Auszug oder Mietquittung.
Das habe ich nicht da die Wohnung meiner Mutter gehört und ich immer bar gezahlt habe.
EIn Mietvertrag ist vorhanden.
Der reicht aber nicht.
Ausserdem sind die NK zum 1.1.10 um 30 Euro gestiegen wegen Strom + Kind.
Das gibts auch nicht schriftlich.
Auch über den Kindesunterhalt gibts nichts schriftliches.
Wa mache ich nun?
LG und Danke
Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 12:04
Antwort auf:
Wer kann mir helfen?
Hallo,
die Mama kann doch eine Quittung schreiben!
Und der KV vielleicht auch?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.03.2010
Antwort auf:
Wer kann mir helfen?
Hallo
Da gibt es nur eines : Das alles schriftlich festhalten.
Wenn Du einen Mietvertrag hast, dann stehen da doch Zahlen driin ?
Strom geht auch über Deine Mutter, oder über Dich ?
Da muss es ja Abrechnungen geben, die belegen für welche Wohnung.
Den Kindsunterhalt mit dem Vater schriftlich festhalten, Kontoauszüge geben auch belegt und wenn er die volle Summe nicht zahlt, dann musst Du Unterhaltsvorschuss beantragen, das bekommt man dann auch alles schriftlich.
Deine Mutter wird Dir ja sicherlich auch bescheinigen können, dass Du soundsoviel Miete bezahlt hast.
Die wollen natürlich Belege sehen, was ja auch völlig ok ist.
Alles Gute
Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 12:14
Antwort auf:
Wer kann mir helfen?
hallo und danke
im mietvertrag stehen natürlich zahlen.
der vater hat geld in bar dagelassen für die nächsten monate.
er muss 225 euro zahlen
Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 12:52
Antwort auf:
Wer kann mir helfen?
Dane ür die flotte Antwort.
Der kv dürftedas größere Problem sein aber ich versuchs ist ja fast wie ein Kontoauszug.
Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 13:36