Wer ist dafür zuständig??( etwas lang)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer ist dafür zuständig??( etwas lang)

Hallo Frau Bader, ich weiß gar nicht so genau, ob Sie mir weiterhelfen können... Also, ich habe mein Studium im Ausland beendet und werde spaetestens Ende Februar nach Deutschland zurueckkehren. Hier im Ausland bin ich privat krankenversichert und diese Versicherung gilt auch nur im Ausland ( Spezialtarif). Das Baby wird Ende April 2004 zur Welt kommen und wenn ich nach D komme, werde ich nicht mehr arbeiten.( Momentan arbeite ich noch an der Uni als HiWi). In D habe ich meinen Wohnsitz und lebe mit meinem Partner zusammen( nicht verheiratet-kann mich also nicht bei ihm mitversichern,oder??). Meine Fragen: - Kann/ muss ich mich in D arbeitslos melden, auch wenn ich noch nie gearbeitet habe? - wegen der Krankenversicherung ( die ich mir ja bei einer normalen Krankenkasse nicht leisten kann), ist da das Arbeitsamt fuer mich zustaendig? Oder das Sozialamt? Oder gibt es auch bei der gesetzlichen Krankenkasse Möglichkeiten?? Waere toll, wenn mir jemand ein paar Tipps geben koennte! Danke im voraus! Stefania

Mitglied inaktiv - 12.11.2003, 15:42



Antwort auf: Wer ist dafür zuständig??( etwas lang)

Hallo, Sie können sich arbeistssuchend melden, wenn Sie arbeiten wollen. Ansonsten müssen Sie sich selber KK versichern, wenn Sie keine Sozialhilfe erhalten. Mitversicherung geht nur bei Ehe. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2003