Was tun, wenn Betreuungsperson schwer erkrankt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was tun, wenn Betreuungsperson schwer erkrankt?

Sehr geehrte Frau Bader, wir hatten gerade folgende Situation: Ich war an Salmonellen erkrankt und infolgedessen gesundheitlich nicht in der Lage, mich um unser Kind (8 Monate) zu kümmern. Also hat sich mein Mann krank schreiben lassen, damit die Betreuung unseres Kindes gewährleistet ist. Leider hat er den Fehler gemacht, seinen Arbeitgeber über die genaue Situation aufzuklären, so dass der Arbeitgeber den Krankenschein nun nicht anerkennt und verlangt, dass mein Mann nachträglich unbezahlten Urlaub nimmt. An dieser Situation lässt sich wohl auch kaum noch etwas ändern. Da so eine Situation aber jederzeit wieder eintreten kann, frage ich mich nun, wie man eigentlich vorgehen soll. Über die Krankenkasse eine Betreuungsperson beantragen, die (wenn überhaupt), vermutlich erst genehmigt wird, wenn die Krankheit schon ausgestanden ist und die sich auch in unserem Haushalt gar nicht auskennt? Das erscheint mir irgendwie nicht wirklich sinnvoll. Was soll man also machen, wenn der hauptsächlich betreuende Elternteil mal ausfällt? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, Norwinsmama

von Norwinsmama am 15.05.2012, 23:07



Antwort auf: Was tun, wenn Betreuungsperson schwer erkrankt?

Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Im übrigen kann der Vater lt. Gesetz in Notfällen der Arbeit fernbleiben. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2012



Antwort auf: Was tun, wenn Betreuungsperson schwer erkrankt?

Was macht der Ag geltend oder hat sich ihr Mann etwa selbst eine AU besorgt anstatt vom KiA wegen notwendiger elterlicher Betreuung (Kinderkrank Tage)? Wenn Ersteres ist das Verlangen nach Urlaub noch harmlos.

von Lina_100 am 15.05.2012, 23:16



Antwort auf: Was tun, wenn Betreuungsperson schwer erkrankt?

Er kann ja keine Kinderkrankentage nehmen, wenn ich und nicht unser Kind krank ist. An der jetzigen Situation lässt sich wie gesagt, sowieso nichts mehr ändern. Meine Frage war, was man in so einer Situation macht? Also ganz allgemein.

von Norwinsmama am 16.05.2012, 19:59



Antwort auf: Was tun, wenn Betreuungsperson schwer erkrankt?

Wenn eine Mutter so schwer erkrankt, daß sie ihr Kind nicht mehr selber betreuen kann, wird die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlen. Das kann, besonders in einem so akuten Fall, auch der Ehemann sein. Warum der Ehemann für die Kinderbetreuung krank geschrieben wird ist nicht nachvollziehbar: er ist ja gesund! Darüber hinaus ist es sinnvoll, ein soziales Netz aus z.B. Nachbarn, Großeltern etc. zu knüpfen, denn so eine Situation wird ev. noch öfter auftreten.

von Andrea6 am 16.05.2012, 20:43