Frage: Was steht uns zu?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Fall scheint etwas komplizierter. Und zwar wurde ich nach Abschluss meiner Ausbildung im August 2012 von meinem Betrieb übernommen. Ich wurde als Schwangerschaftsvertretung befristet eingestellt. In meinem Vertrag ist aber kein Datum angegeben. Es steht nur drin, dass der Vertrag bis zu Wiederkehr von Frau ... läuft. Meine Kollegin befindet sich wohl bis nächstes Jahr Juni oder Juli in Elternzeit. Mein errechnetet Entbindungstermin ist Mitte Mai 2014. Ich gehe davon aus, dass ich bis zum Eintritt des Mutterschutzes arbeiten werde. Was steht mir dann an Geld zu? Erhalte ich Mutterschutzgeld? Bekomme ich Elterngeld? Mein Lebensgefährte ist zur Zeit noch Student und wir sind nicht verheiratet. Hat das einen Einfluss darauf? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort!

von stemar12 am 04.09.2013, 09:35



Antwort auf: Was steht uns zu?

Hallo, Ihr Vertrag läuft ganz normal aus. Melden Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit, dann erhalten Sie von dort Leistungen, auch im Mutterschutz. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2013



Antwort auf: Was steht uns zu?

Hi, das Einkommen deines Mannes hat nichts damit zu tun, es sei den er beantragt Elternzeit. Ja, dir steht Mutterschaftsgeld zu, und auch Elterngeld, das berechnet sich nach deinem Einkommen :) Is ja witzig, das du jetzt auch schwanger bist, muss an der Stelle liegen :) Bei mir, waren auch nacheinander 5 Mitarbeiter von der gleichen Station schwanger, mich inklusive :)

von mirico11 am 04.09.2013, 11:44