sehr geehrte fr.bader ich habe ein wichtige frage und zwar geht es dadrumm das mein exfreund letztes jahr da umgangsrecht per gericht bekommen für meine 4 kinder (wir waren nicht verheiratet)nun ist es so er kommt wann es im past und ruft nicht zu geburtstagen an sowie er auch bei der einschulung war .das gericht hat gesagt alle 14 tage samstag von 10-18 uhr er muss von 10-11 uhr hier sein um die klein zusehen und dann nochmal von 17-18 uhr .nun meine frage kann ich sagen nein du darfst nicht mehr kommen da er sich darann überhauptnicht hält er sagt auch nciht ab . was kann ich machen
Mitglied inaktiv - 25.09.2002, 14:10