Frage: was kann ich machen

Hallo Ich bin seit 10.09.2009 von meinem, Ex Mann geschieden und wir haben 2 gemeinsame Kinder Leon 8 jahre und Laura 5 Jahre.Er hat sich früher nie um seine Kinder gekümmert.Doch jetzt will er seine beiden Kinder immer für 1 Woche in den Ferien zu sich nehmen nach Thüringen.Wir wohnen über 300 km entfernt. Die tochter ist geistig Behindert und will auch nicht zu ihrem Vater.Den Die Kinder müssten mit ansehen das er Handgreiflich geworden ist mir gegenüber aber ich habe ihn leider damals nicht angezeigt aus Angst. Muss ich ihm die Kinder 1 Woche über die Ferien geben???Den habe ihm Leon über die Sommerferien für 1 Woche gegeben und er kam wieder und hat in einer Woche 4 Kg zu genohmen und als Leon wieder kam hat er voll geweint das er nie wieder zu seinem Vater nach Thüringen will. Der Vater der kInder droht mir auch immer mit Anwalt oder Jugendamt wen ich nicht sofort schreibe oder wen er fragt wie es den Kindern geht. Wie soll ich mich verhalten und was kann ich machen das ich die Kinder schützen kann .Den wen ich die Kinder nach Thüringen gebe habe ich Angst das ich die KInder nicht mehr bekomme.Ich habe auch das Aufenhaltsbestimmungsrecht für die Kinder. Über Antwort würde ich mich freuen. LG THEA

Mitglied inaktiv - 05.10.2010, 10:30



Antwort auf: was kann ich machen

Hallo, er hat einen Anspruch auf Umgangsrecht, die eine Woche ist an sich kurz, da es aber viele Übernachtungen sind, kommt es darauf an, wie fremd er den Kindern ist. Wenn sie ihn monatelang nicht gesehen haben, ist es viel. Insbesondere wenn die kleine Maus eine geistige Behinderung hat. Versuchen Sie, mit dem JA eine einvernehmliche Lösung zu finden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2010



Antwort auf: was kann ich machen

Hallo Er ist der Vater, hat ein Umgangsrecht, welches er nur verlieren wird, wenn er die Kinder nachweisbar ! in Gefahr bringt, ihnen schadet. In Deiner Stelle würde ich da nicht zuviel Sand aufwirbeln, denn rechtlich stehen ihm die Kinder jedes 2. Wochenende UND die Hälfte der Ferien zu. Das mit den 4kg ist natürlich krass, wie kam es dazu ? Gerade bei einem Kind von 8 Jahren sind 4kg ja schon eine Menge. Gibt es eine neutrale 3. Person, einen gemeinsamen Freund, mit dem ihr Euch mal zusammensetzen könnt um Kompromisse zu finden ? Drück Dir fest die Daumen, aber wie schon gesagt, wenn er es drauf anlegt, dann könnte er sie noch vieeeel mehr sehen. Daher würde ich persönlich vorsichtig sein was ich aufwirbel.

Mitglied inaktiv - 05.10.2010, 13:56



Antwort auf: was kann ich machen

es ist allgemein üblich, daß die kinder jedes 2.woe und die hälfte der ferien beim getrennten elternteil verbringen, ein gesetz darüber gibt es nicht. ich würde mich an das jugendamt wenden mit deinem anliegen und versuchen zusammen mit dem zuständigen bearbeiter und dem vater eine vernünftige angepasste lösung finden, die vater und kindern einen normalen umgang ermöglicht, der ja über 300km nicht ganz so leicht ist. wohnst du im ausland, daß du angst hast, die kinder nicht wieder zu bekommen? das jugendamt ist nicht dein feind, als drohung würde ich das schon mal überhaupt nicht ernst nehmen!

Mitglied inaktiv - 05.10.2010, 15:58



Antwort auf: was kann ich machen

Ja wir haben uns vor Gericht geeinigt das mein Ex Mann alle 4 Wochen kommt da wir über 300 km weiter weg wohnen.Den er kann sich das auch alle 2 Wochen nicht leisten da er nur Hartz 2 bekommt ,da er ja nicht Arbeiten gehen mag. Aber im Ausland wohnen wir nicht.Ich wohne mit den Kindern bei Aschaffenburg. Aber er will ja nicht die Kinder haben sondern nur die oma und er hört auf seiner Mutter wie immer. Den ich bin dagegen da von meinem Ex Mann der Vater stark Alkoholiker ist und seine Mutter den 8 Jährigen Sohn stopft.Der große war jetzt erst 1 Woche in den Sommerferien in Thüringen und er war nicht bei seinem Vater sondern den ganzen Tag bei der oma ,obwohl wir gesagt hatte das er bei seinem Vater sein sollte. Und in der 1 woche hat er 4 kg zugenohmen.

Mitglied inaktiv - 05.10.2010, 16:56



Antwort auf: was kann ich machen

Hallo, er hat einen Anspruch auf Umgangsrecht, die eine Woche ist an sich kurz, da es aber viele Übernachtungen sind, kommt es darauf an, wie fremd er den Kindern ist. Wenn sie ihn monatelang nicht gesehen haben, ist es viel. Insbesondere wenn die kleine Maus eine geistige Behinderung hat. Versuchen Sie, mit dem JA eine einvernehmliche Lösung zu finden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2010