Frage: Was ist denn nun richtig?

Hallo Frau Bader, ich habe verschiedene Aussagen zu meinem Urlaubsanspruch erhalten. Vielleicht können Sie hier Klarheit verschaffen? errechneter Entbindungstermin: 10.04.1014 Beginn Mutterschutz: 27.02.2014 Ende Mutterschutz: 05.06.2014 Elternzeit ist keine geplant. Habe ich für 2014 damit vollen Urlaubsanspruch oder wird dieser durch den Mutterschutz anteilig gekürzt und wenn ja um wieviel? Vielen Dank und viele Grüße Tama

Mitglied inaktiv - 14.01.2014, 10:44



Antwort auf: Was ist denn nun richtig?

Hallo, ohne EZ haben Sie einen vollen Anspruch. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2014



Antwort auf: Was ist denn nun richtig?

Mutterschutz sind Beschäftigungszeiten, daher darf der Urlaub nicht gekürzt werden (§ 17 MuSchG). Erst für Elternzeit (§ 17 BEEG) darf Urlaub gekürzt werden. Gruß Sabine

von SumSum076 am 14.01.2014, 20:26