wann den Vorgesetzte über SS informieren???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wann den Vorgesetzte über SS informieren???

Hallo, wann muss ich denn meinen Vorgesetzten über eine bestehende Schwangerschaft informieren? Sofort wenn ich die Bestätigung von meinem FA habe oder kann ich beispielsweise bis zur 12. Woche warten. Es kommt ja schließlich häufig vor, dass man das Kind in den ersten Wochen schon wieder verliert und ich möchte ehrlich gesagt nicht, dass mein Vorgesetzter über meine Familienplanung informiert ist..... Wie ist da die Rechtslage? Ist es problematisch, wenn ich die Schwangerschaft in den ersten Wochen verheimliche??? Vielen Dank für Ihre Hilfe!! LG Tatjana

Mitglied inaktiv - 08.05.2007, 21:03



Antwort auf: wann den Vorgesetzte über SS informieren???

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2007