Frage: Viele Elterngeldfragen

Hallo Frau Bader, ich habe heute ganz ganz viele Elterngeldfragen bei unserer echt komplizierten und sicher nicht alltäglichen Situation an Sie. Unser Sohn ist am 17.11.2007 auf die Welt gekommen. Ich habe 12 Monate Elterngeld beantragt und angegeben, dass wir evtl. noch die 2 Vatermonate dazu nehmen. Nun ist mein Mann überraschend ab 10.6.08 arbeitslos geworden. Kann man jetzt ab 1.7.08 (zum Beispiel) die zwei Vatermonate nehmen? Welches Gehalt wird für die Berechnung der zwei Vatermonate zu Grunde gelegt? Ich meine, welchen Zeitraum? Und zählt Arbeitslosen- und Krankengeld wie auch eine Abfindung auch als "Einkommen"? Ich bin Ihnen sehr dankbar für die Beantwortung meiner Fragen...

Mitglied inaktiv - 04.06.2008, 19:17



Antwort auf: Viele Elterngeldfragen

Hallo, meine Tochter ist auch am 17.11 geboren (aber 04) ;-) Er kann die Mo. nehmen u bekommt den Durchschnitt edr letzten 12 Mo. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2008



Antwort auf: Viele Elterngeldfragen

Hallo, Vatermonate gehen so wie geplant. Berechnungszeitraum ist einheitlich das durchscnittliche Einkommen aus 12 Monaten vor Beginn des MuSchu ohne Sonderzahlungen, Abfindungen... Bzgl. der Berücksichtigung von ALG und Krankengeld bitte an die zuständige Elterngeldstelle wenden - da gibt es Sonderregelungen. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 05.06.2008, 10:19