Hallo Frau Bader, ich habe heute ganz ganz viele Elterngeldfragen bei unserer echt komplizierten und sicher nicht alltäglichen Situation an Sie. Unser Sohn ist am 17.11.2007 auf die Welt gekommen. Ich habe 12 Monate Elterngeld beantragt und angegeben, dass wir evtl. noch die 2 Vatermonate dazu nehmen. Nun ist mein Mann überraschend ab 10.6.08 arbeitslos geworden. Kann man jetzt ab 1.7.08 (zum Beispiel) die zwei Vatermonate nehmen? Welches Gehalt wird für die Berechnung der zwei Vatermonate zu Grunde gelegt? Ich meine, welchen Zeitraum? Und zählt Arbeitslosen- und Krankengeld wie auch eine Abfindung auch als "Einkommen"? Ich bin Ihnen sehr dankbar für die Beantwortung meiner Fragen...
Mitglied inaktiv - 04.06.2008, 19:17