Frage: Verwandschaftspflege

Bekomme ich bei Verwandschaftspflege auch Kindergeld und Unterhalt für das Baby. Danke

von erika1207 am 07.06.2019, 07:29



Antwort auf: Verwandschaftspflege

Sie wurde bereits mehrfach beantwortet. Nein. Und der Pflege deines Enkelkindes auf Grund der Inhaftierung deiner Tochter muss das Jugendamt zustimmen. Dann besteht evt. die Möglichkeit auf Pflegegeld. Kläre doch bitte erst mal mit dem JA, ob du überhaupt die Pflege übernehmen darfst - denn grundsätzlich gibt es auch in der JVA die Möglichkeit, das Baby bei der Mutter zu belassen. Und mit dem JA kannst du dann auch die mögliche finanzielle Unterstützung besprechen.

von cube am 07.06.2019, 07:53



Antwort auf: Verwandschaftspflege

Es wurde doch mehrfach geschrieben, dass du zum Jugendamt gehen sollst.... Das Kind kannst du nicht einfach so nehmen. Was ist denn mit dem Vater des Kindes?

Mitglied inaktiv - 07.06.2019, 08:29



Antwort auf: Verwandschaftspflege

Hallo, Meines Wissens nach darf das Kind auch zu den Großeltern ohne dass das Jugendamt eingeschaltet werden muss. Ich finde es allerdings sinnvoll, wenn das Jugendamt eingeschaltet wird. Die könnten euch sicher unterstützen, auch wegen Vollmachten usw. Ich kenne tatsächlich auch solche Fälle. Das Sorgerecht bleibt ja trotzdem bei den Eltern. Wichtig ist, dass ihr eine Vollmacht habt. Wegen Kindergeld und Unterhalt müsst du dich an die Eltern wenden. Frag doch beim Jugendamt nach. Die können dir weiterhelfen. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der sorgeberechtigten Eltern. LG luvi

von luvi am 07.06.2019, 11:26



Antwort auf: Verwandschaftspflege

Luvi die Mutter vom Kind lebt in einer JVA.... Das wurde "Erika" schon mehrfach geraten sich ans Amt zu wenden.

Mitglied inaktiv - 07.06.2019, 11:36



Antwort auf: Verwandschaftspflege

Es handelt sich um ein Baby, das erst noch geboren wird, und deren Mutter in der JVA eine Haftstrafe absitzen muss. Und da es denn um eine dauerhafte Pflege für einen Säugling geht, der eigentlich auch bei der Mutter bleiben könnte, muss hier das JA dem zustimmen. Auch, weil es ja nun auch noch einen Vater gibt, der ja theoretisch auch seine Rechte anmelden könnte. Kann die Oma einen Säugling überhaupt entsprechend versorgen? Nachts aufstehen zB. Frau Bader schrieb übrigens auch schon mal, dass das JA zustimmen muss. Was ich nicht verstehe und langsam sehr suspekt finde: genau auf diese Dinge oder die ebenfalls schon mehrfach gestellte Frage nach dem Vater ist die Fragestellerin noch nie eingegangen bzw. hat die ganze Sachlage genauer erklärt. Statt dessen werden alle 2 Wochen Fragen nach anderen möglichen finanziellen Hilfen gestellt. Da habe ich langsam den Eindruck, das ganze ist irgendwie seltsam und das JA sollte definitiv eingeschaltet werden.

von cube am 07.06.2019, 11:48



Antwort auf: Verwandschaftspflege

Erika, Lass dich nicht verunsichern. Gib mal bei Google "Verwandtenpflege" bzw. "Verwandtschaftspflege Baby" ein, da findest du auch rechtliche Informationen. Sorgeberechtigte Eltern können freiwillig ihre Kinder in private Pflege zu nahen Verwandten geben, ohne dass das Jugendamt involviert werden muss. Es kann aber auch ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden (Hilfe zur Erziehung) und so das Kind in Pflege gegeben werden. Du hast Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt. Was ich in Deinem Fall nicht nachvollziehen kann: Deine Tochter ist in der JVA, schwanger und du überlegst das Kind aufzunehmen? In der JVA gibt's Sozialpädagogen, die sich genau mit solchen Fragen auskennen. Warum setzt ihr euch nicht zusammen und bespreche die Möglichkeiten. Deine Tochter ist sicher nicht die erste mit Baby. Übrigens gibt es auch Gefängnisse für Frauen mit Kindern. Vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit? Muss deine Tochter noch so lange einsitzen? Fürs Baby macht es wahrscheinlich keinen großen Unterschied ob es in der JVA lebt oder woanders, Hauptsache, jemand hat es lieb und kümmert sich um seine Bedürfnisse. LG luvi

von luvi am 08.06.2019, 00:41