Frage: vertag

Guten Tag. Wir haben einen Sohn 12.2012. Seit Februar dieses Jahres arbeite ich wieder. Aufgrund der großen Entfernung zum alten Job habe ich eine neue Stelle. Ich arbeite Teilzeit. Nun war mein job zunächst befristet bis sommer 2014 und wurde dann nochmal verlängert bis sommer 2015. Ich hoffe dass ich dann einen unbefristeten Vertrag oder nochmal eine Verlängerung bekomme. So nun hätten wir aber sehr gerne noch ein zweites kind ( am liebsten jetzt aber das wäre für das elterngeld sehr schlecht das der Vertrag nur bis 31.07 geht und ich schwanger sicher nicht länger bleiben darf. .) Wenn ich nun einen neuen Vertrag bekäme und diesen unterschrieben habe und dann vor antritt des neuen Vertrages also z.b. 01.08 schwanger würde. Könnten die mir dann den neuen Vertrag bzw die erneute Verlängerung kündigen? Oder hätte ich die Stelle mit Abgabe der Unterschrift sicher? Oder muss ich warten bis ich den neuen vertag angetreten bin? Der Arbeitgeber bliebe der selbe. Viele Dank

von SaT am 02.12.2014, 20:04



Antwort auf: vertag

Hallo, wenn der Vertrag unterschrieben ist, gilt er. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2014



Antwort auf: vertag

Vertrag ist Vertrag, der ist dann sicher.

von Sternenschnuppe am 02.12.2014, 20:23



Antwort auf: vertag

Du bist dann ja auch nur schwanger und nicht arbeitsunfähig. Einzig kritisch und anfechtbar kann das werden wenn Du bei Unterschrift schon schwanger bist und danach in BV einreichst.

von Sternenschnuppe am 02.12.2014, 20:24