Verschiebung des Bemessungszeitraums fürs Eltergeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verschiebung des Bemessungszeitraums fürs Eltergeld

Sehr geehrte Frau Bader, wir haben vom „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ (ZBFS) mit Schreiben vom 13.12.2017 die „Entscheidung über den Anspruch auf Elterngeld“ (BEEG) für unsere Tochter erhalten. Da ich ab Februar 2016 ein Kleingewerbe angemeldet habe, wurde als Bemessungsgrundlage das komplette Jahr 2016 herangezogen. Da sich das Gewerbe erst im Aufbau befand, habe ich in 2016 keinen Gewinn erzielt. Ab Juni 2016 habe ich wieder in Teilzeit bei meinem vorherigen Arbeitgeber gearbeitet. Somit hatte ich erst ab 06-2016 wieder Einkünfte. Somit entgehen mir in der Berechnung des Elterngeldes die ersten 6 Monate. Da ich bis kurz vor Geburt meiner Tochter bei meinem Arbeitgeber tätig war, bin ich davon ausgegangen, dass die letzten 12 Monate bis vor Geburt herangezogen werden. Uns entgeht dadurch ein erheblicher Betrag an Elterngeld (50%!) Wir wollen Einspruch gegen den Festlegungsbescheid einlegen und eine Verschiebung des Bemessungszeitraumes auf die 12 Monate vor Geburt erwirken. Wie ist hier die Vorgehensweise? Vielen Dank für eine Antwort!

von Caro0684 am 26.12.2017, 18:24



Antwort auf: Verschiebung des Bemessungszeitraums fürs Eltergeld

Hallo, bestand die selbständige Tätigkeit in den letzten 12 Mo vor der Geburt noch? Dann ist die Berechnung richtig. Ansonsten müssen Sie innerhalb von 1 Mo Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2017