Frage: Verjährung von Überzahlung AA

Hallo! War ALGII Empfängerin, habe dann angefangen zu arbeiten und dies dem AA auch mitgeteilt. Habe aber weiterhin ALGII erhalten. Insgesamt 4000 EUR zuviel. 1/2 Jahr später hat das AA dann 3000 EUR zurückgefordert, 1000 EUR liegen aber immer noch auf meinem Sparbuch. Wie lange ist da die Verjährungsfrist? Bis wann kann das AA diese 1000 EUR noch zurückfordern? Danke

Mitglied inaktiv - 30.04.2007, 16:31



Antwort auf: Verjährung von Überzahlung AA

Halo, nach einem halben Jahr sicher nicht. Sie haben die Leistungen ja zu Unrecht erhalten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.05.2007



Antwort auf: Verjährung von Überzahlung AA

Hallo, Verjährung ist da mit Sicherheit noch nicht eingetreten, aber es gibt genug andere Möglichkeiten, vor allem, wenn sie auf den Wegfall der Anspruchsgrundlage hingewiesen haben. Ganz grob: Das, was von dem Geld noch da ist, kann zurückgefordert werden, für den Rest gibt es Lösungen. Am besten einen Anwalt konsultieren!! Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist gebührenfrei, so dass Sie damit kein Risiko (außer den Anwaltskosten) eingehen! Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 03.05.2007, 08:58