Frage: Verfügungsmacht über Sparkonto

Hallo Frau Bader, mein Stiefsohn ist 16 Jahre und hat ein Sparkonto. Vollmacht darüber hat nur die Mutter, der Vater - zu diesem Zeitpunkt von der Mutter getrennt, gemeinsames Sorgerecht- wurde außen vor gelassen. Der Stiefsohn wohnt seit 2 Jahren bei meinem Mann (leibl. Vater) und mir. Nun will er Geld von seinem Konto abheben. Die Mutter verweigert dies und auch die Herausgabe des Sparbuchs. Das Geld hat mein Stiefsohn zur Konfirmation geschenkt bekommen und dort eingezahlt. Welche Rechte haben mein Mann und mein Stiefsohn? Kann die Mutter die Herausgabe zu Recht verweigern? Vielen Dank Sunny

Mitglied inaktiv - 15.04.2009, 19:26



Antwort auf: Verfügungsmacht über Sparkonto

Hallo, da bleibt nur der gerichtl. Weg. Wenn gemeinsames Sorgerercht besteht, müssen beide Elternteile zustimmen. Hoffentlich hat sie das Konto nicht leergeräumt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2009