Frage: Vaterschaftsanerklennung

Ich hab mal ne kleine Frage... Ich bin (noch) verheiratet, Scheidung läuft und bekomme ein Kind mit meinem Freund. Wie läuft das bei der Vaterschaftsanerkennung? Was muss man überhaupt alles mitnehmen? Ich hab schon "nur" Perso bis hin zu Geburts- und Heiratsurkunde und Scheidungsantrag eigentlich alles gehört. Und bevor ich jetzt nochmal bei uns auf der VG anrufe und wieder nur in Warteschleifen hänge, hab ich gedacht, frag ich mal hier ín die Runde. Vieleicht hat ja eine von Euch davon Ahnung...

Mitglied inaktiv - 25.06.2008, 13:07



Antwort auf: Vaterschaftsanerklennung

Hallo, wichtig ist, ob das Kind vor oder nach der Scheidung geboren wird. Auf jeden Fall müssen dann alle drei nach der Scheidung zum An- /Aberkennen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2008



Antwort auf: Vaterschaftsanerklennung

Hallo, mein Freund und ich haben auch eine gemeinsame Tochter und sind nicht verheiratet. Wir haben damals bei der Vaterschaftsanerkennung den Perso und die Geburtsurkunde mitgenommen (von uns beiden) weil in der Anerkennung der Geburtstag- und ort, Standesamt und Nummer und der Nachweis eingetragen wird (von Vater und Mutter). Den Perso braucht man weil ein "Nachweis zur Person" gefordert wird. Ob Du die Heirats- oder Scheidungsunterlagen benötigst weiß ich leider nicht, aber mach es doch ganz einfach und nimm sämtliche Unterlagen mit die Du hast - dann hast Du bestimmt alles zur Hand was Du brauchst. Liebe Grüße Conny

Mitglied inaktiv - 25.06.2008, 14:11



Antwort auf: Vaterschaftsanerklennung

Hallo ! Perso und Stammbuch der alten Familie ! Außerdem den Vater und den Ex ;-) lg safrarja

Mitglied inaktiv - 25.06.2008, 14:55



Antwort auf: Vaterschaftsanerklennung

Ich denke mal den Ex brauchst du nur wenn das Kind x Tage nach der trennung geboren wird, da gibt's doch so'ne Klausel ....??? Ansonsten Perso & Stammbuch. Da du aber wahrscheinlich dafür eh einen Termin brauchst, würde ich bei der Terminvereinbarung nachfragen, welche Unterlagen deine Behörde möchte - Unterschiede gibt's da wohl immer.

Mitglied inaktiv - 25.06.2008, 15:18



Antwort auf: Vaterschaftsanerklennung

Bei MIR lief es (1999) so: 1) Geheiratet 2) von anderm Mann schwanger geworden 3) Kind geboren 4) Kind wurde ins Stammbuch eingetragen (also in das Stammbuch von mir und dem Ex-Mann, das Kind bekommt dann auch den gemeinsamen Familiennamen (also in deinem Falle den von dir und deinem Ex), geht nicht anders) 5) im Namen das Kindes Vaterschaft anzweifeln 6) Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung, dabei anwesend: Ex-Ehegatte, anderer Mann, Mutter, Kind 7) Abererkennung der Vaterschaft Ex-Mann 8) Gang zum JA, Anerkennung der Vaterschaft anderer Mann. ACHTUNG: Anerkennung der Vaterschaft und Teilung des Sorgerechts sind ZWEI Paar Schuhe!!! Vorsicht!!! Fazit: Vaterschaftsanerkennung hat in erster Linie nichts mit der Scheidung zu tun. Anerkennung der Vaterschaft durch den "echten" Vater ist absolut wichtig, wegen der Unterhaltsregelungen etc. VlG Annette

Mitglied inaktiv - 25.06.2008, 23:26



Antwort auf: Vaterschaftsanerklennung

Wenn alles "nach Plan" läuft ist die Scheidung im Oktober durch und der Zwerg kommt im Dezember zur Welt. Wie sieht es dann mit dem Nachnamen aus?

Mitglied inaktiv - 26.06.2008, 21:43