hallo
ich hab da auch mal ne frage. ne freundin von mir hat ein kind aus einem one night stand
war beim jugendamt und vater is unbekannt
nun durch zufall hat sie ihn wieder gesehen und ihm gesagt das er vater ist
(hatte keinen anderen in der zeit,)
er sagt promt zu ihr , er lässt sich nicht als vater eintragen und werde auch keinen Unterhalt zahlen,
nun bekommt sie aber drohungen von ihm, (wie er das rausbekommen hat wo sie wohnt wissen wir nicht ) wenn er das kind nicht sehen darf dann geht er zum jugendamt
also er will nicht eingetragen werden , nicht zahlen, ABER DAS KIND SEHEN,
geht das so einfach und wie soll sie sich jetzt verhalten, ich würde mich freuen über einen rat denn ich weiß auch nicht mehr wie ich ihr jetzt noch helfen kann
danke
von
anonym12
am 13.02.2014, 18:36
Antwort auf:
vater unbekannt
Hallo,
hopp oder topp. Hier gibt es nur Hopp.
Vaterschaftstest, Anerkennung. Die Folge ist Unterhalt und Umgangsrecht. Nur Streichelzoo (Kind sehen) geht nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2014
Antwort auf:
vater unbekannt
Ich finde es super dass er das Kind sehen will.
Wieso empfindet sie das als Drohung ?
Würde er eine Anerkennung ausschließen würde er nicht zum Jugendamt wollen.
Was möchte sie denn ? Geld oder Geld und einen Vater fürs Kind ?
Als sie ihn traf und ihm das sagte war er vermutlich unter Schock, das würde ich gar nicht so ernst nehmen.
Fakt ist er möchte das Kind sehen und das steht ihm und dem Kind auch zu.
Sobald sie seine Handynummer und Namen hat wird ihn das Jugendamt auch ausfindig machen können zwecks Anerkennung.
Daher sollte sie sehr bemüht sein nun an diese Daten zu kommen.
Einen privaten Test sollte sie ihm auch anbieten oder zumindest nicht blocken wenn er einen möchte.
ONS , sorry, aber da würde ich als Mann Gewissheit haben wollen ob das wirklich mein Kind ist.
von
Sternenschnuppe
am 13.02.2014, 19:49
Antwort auf:
vater unbekannt
Verstehe ich nicht. Wo soll das Problem sein? Vorallen, wo bitte soll die Drohung sein?
Ist doch das beste was Deiner Freundin passieren kann wenn er selbst zum JA geht. Die werden ihn dann lächelnd fragen, was er den meint für Rechte zu haben wenn er nicht als Vater feststeht? Und wenn er als Vater feststeht, dann darf er auch zahlen. Logischerweise wird er dann auch in die Urkunde eingetraen - ob er will oder nicht.
Ich anstelle Deiner Freundin würde jetzt zum JA gehen, denen den namen nennen und dann machen die den Rest. Notfalls auch gerichtlich. Seine Zustimmung tut da gar nichts zur Sache.
Das er das Kind sehen darf - wenn er der Vater ist - das ist eh logisch. Dieses recht hat jedes Kind - ausser da Kindswohl ist eben gefährdet (was auch ein Gericht feststellen müsste). Hier sind die Interessen der Eltern untergeordent.
Mitglied inaktiv - 13.02.2014, 21:32
Antwort auf:
vater unbekannt
Ich würde dem Mann auch mal die Chance geben das sacken zu lassen.
Sie hatte die ganze Schwangerschaft sich darauf vorzubereiten, sie hatte die Chance zu entscheiden.
Er wird von jetzt auf gleich mit einem Kind komfrontiert welches schon da ist.
Das ist ein Schock ! Und sowas muss man ersteinmal verarbeiten.
Daher wirklich mein Rat : Sie soll ihn das Kind sehen lassen ( was hat sie denn zu verlieren ? ) und dann in Ruhe sprechen.
Von nix wissen wollen und nicht zahlen wollen ( Schockreaktion ) zu der Ankündigung zum Jugendamt zu gehen ist doch eine tolle Wendung.
von
Sternenschnuppe
am 13.02.2014, 22:55
Antwort auf:
vater unbekannt
das ist nun mittlerweile 4 monate her und er ist nicht zum JA gegangen
will aber seine Rechte
nicht zahlen, nicht eingetragen werden
ABER DAS KIND SEHEN, was ihm sehr ähnlich sieht
von
anonym12
am 14.02.2014, 05:47
Antwort auf:
vater unbekannt
Wieso sollte er sich für ein Kind eintragen lassen welches er nicht sehen darf ?
Wann genau darf er das Kind denn sehen wenn es nach Deiner Freundin geht?
Ohne eingetragen zu sein hat er gar keine Rechte.
Und mit Jugendamt droht keiner der sich drücken will, das ist total widersprüchlich, sorry..
Sie hat genau wie er schlampig oder gar nicht verhütet, sie hat sich fürs Kind entschieden, er wird vor vollendete Tatsachen gestellt und beim ersten Wiedersehen zur Kasse gebeten ?
Ja, da darf man ungehalten reagieren im Schock. Und da will man das Kind zuerst mal sehen bevor man sich die nächsten Jahrzehnte finanziell verpflichtet.
von
Sternenschnuppe
am 14.02.2014, 07:06
Antwort auf:
vater unbekannt
Ich würde an ihrer Stelle dem Jugendamt mitteilen, wer der Vater ist, damit dieses sich zwecks Feststellung der offiziellen Vaterschaft in Verbindung setzen kann. Dann kann sie auch eine Beistandschaft einrichten, damit das JA ihr beim Eintreiben des Unterhalts helfen kann.
Dem Vater würde ich sagen, dass er das Kind gerne sehen kann und dass ich mich mit ihm zwecks Organisation eines geregelten Umgangs beim Jugendamt treffen will.
Das Spiel "er anerkennt die Vaterschaft nicht, kriegt aber inoffziellen Umgang" würde ich nicht mitmachen.
von
Pamo
am 14.02.2014, 08:39
Antwort auf:
vater unbekannt
Und auch einen Test machen zu lassen und es sacken zu lassen, bevor man gleich den Krieg beginnt.
Er wäre nicht der erste der zu seiner Verantwortung steht nachdem der erste Schock verdaut ist.
Aus den wenigen Sätzen lese ich eher eine Erpressung der Mutter heraus. Wieso sollte er sich sonst ans Jugendamt wenden wollen, wenn er doch angeblich nicht eingetragen werden will ?
Das passt doch nicht.
Und auf 2-3 Wochen kommt es nun auch nicht an, bevor sie ihn dann angibt und das Amt den Rest macht.
Diese Schritte jetzt sind aber bedeutend für die Beziehung in den nächsten 18 Jahren.
von
Sternenschnuppe
am 14.02.2014, 11:15
Antwort auf:
vater unbekannt
seh ich auch so, wenn er dazu steht dann soll er doch zum amt gehen und alles andere klären
von
anonym12
am 14.02.2014, 12:15
Antwort auf:
vater unbekannt
das ganze is nun 4 monte her und nichts is passiert
von
anonym12
am 14.02.2014, 12:17
Antwort auf:
vater unbekannt
Dass er die Vaterschaft einfach mal so anerkennt für ein Kind welches er noch nie gesehen hat ?
Schreib doch mal etwas ausführlicher bitte.
Warum darf er nicht zuerst einmmal das Kind sehen ?
Wir reden über keine Beziehung von X Jahren und er wollte es nicht, sondern von einem ONS und auf einmal ist ein Kind da.
von
Sternenschnuppe
am 14.02.2014, 12:45
Antwort auf:
vater unbekannt
Mal ehrlich, wenn ich ein Mam wäre, und da käme ein nach einem One-Night-Stand auf mich zu und sagt, herzlichen Glückwunsch, Du hast nen Kind, jetzt zahl mal schön - der "Alten" würde ich kräftigst ins Gesicht lachen und mich umdrehen. Die Vaterschaft will ich erst einmal schwarz auf weiss sehen. Viorher würde da nicht ein Cent fließen....
Und ich als Frau kann da jeden Mann verstehen, der das genauso sieht.
Geht zum JA und klärt das ganze. Kann ja kein Problem sein wenn wirklich nur er in Frage kommt. Wenn doch, tja dann würde ich mal sagen, verdammt sch... Karten.
Mitglied inaktiv - 14.02.2014, 17:12
Antwort auf:
vater unbekannt
Da ja auf nix geantwortet wird was man fragt gehe ich fast davon aus, dass sie nur den Unterhalt will, ansonsten nix.
Warum sonst verhindert sie seit 4 Monaten dass der potentielle Vater sein Kind sieht ? Wenn es ihm doch so ähnlich sieht.....
Aktuell gibt es eh den Unterhaltsvorschuss, was hat sie also zu verlieren ?
Entpuppt er sich dann als Arschloch und sie hat seine Daten, dann kann sie immernoch zum Amt gehen.
Im besten Fall sieht er das Kind, es wird ein Test gemacht, er ist der Vater und er erkennt von sich aus an, zahlt und kümmert sich !
Durch ihre Verweigerung jetzt macht sie den Stress.
Nocheinmal : Ein Vater der eine Eintragung ablehnt droht nicht mit dem Jugendamt ! Der macht sich vom Acker und meldet sich nie wieder.
Es passt nicht zusammen hier !
von
Sternenschnuppe
am 14.02.2014, 17:34
Antwort auf:
vater unbekannt
nein sie bekommt keinen UNTERHALTSVORSCHUß
und ja er hat es ein paamal gesehen und ist trotzdem nicht berreit die vaterschaft anzuerkennen
und zu zahlen
von
anonym12
am 14.02.2014, 19:13
Antwort auf:
vater unbekannt
Aha, das lässt alles im anderen Licht stehen.
Wieso hat sie den Vorschuss nicht beantragt ?
Wenn sie nun Name etc, hat dann ab zum Jugendamt und ihn angeben.
Den Rest machen die dann.
Und mit ihm zusammen einen Termin da machen um den künftigen Umgang zu besprechen.
von
Sternenschnuppe
am 14.02.2014, 19:18
Antwort auf:
vater unbekannt
sie hat damals als der kleine auf die welt kam UNTERHALSVORSCHUSS beantragt und der wurde vom JA abgelehnt
da sie keine angaben zum KV machen konnte
sie hat nur ne telefonnummer und den vornamen mehr nicht, treffen war ja dann in der öffentlichkeit
aber ich glaube das müßte auch reichen
von
anonym12
am 14.02.2014, 20:35
Antwort auf:
vater unbekannt
Hallo,
aber ehrlich:
Da würde ich doch nicht den Mann fragen. Der kann sich noch so viel weigern. Das ist doch nichts was man sich aussuchen kann.
Wenn ich mir sicher bin, dass er der Vater meines Kindes ist, melde ich das
dem Jugendamt und lasse ihn als Vater eintragen. Egal ob er das will oder nicht.
Und wenn er meint, er kann sich um die Zahlungen drücken, wird er sehen, was auf ihn zukommt.
Klar ist der Mann nicht begeistert. Da kommt ein ONS von vor x Monaten und behauptet man sei plötzlich Vater. Ich an seiner Stelle würde auf einem Vaterschaftstest bestehen.
Der Umgang sollte meiner Meinung nach schon stattfinden. Es ist der Vater des Kindes (wenn er es denn tatsächlich ist), und das Kind hat ein Recht drauf.
LG
Luvi
von
luvi
am 14.02.2014, 21:57
Antwort auf:
vater unbekannt
ne würde ich auch nicht mache,
wie weit würde er den auf dem JA kommen, wenn er geht,
von
anonym12
am 16.02.2014, 06:49