Frage: Urlaubsberechnung

Sorry, die Urlaubsberechnung habe ich wohl nicht ganz verstanden. Bei der Krankenkasse sagte man mir heute morgen, (mein Mutterschtz beginnt am 14.06.02) daß mir nur Urlaub bis zum Mutterschutz zusteht. Ich verstehe Sie aber so, daß ich auch währrend der 6 Wochen im Mutterschutz Urlaubsansprüche mit eingerechnet werden. Die Krankenkasse meinte nur bis zum 14.06.2002, da ich ja auch nur bis zu diesem Zeitpunkt arbeite. Was ist jetzt richtig???? Danke im voraus, Nelle

Mitglied inaktiv - 09.01.2002, 14:08



Antwort auf: Urlaubsberechnung

Liebe Nelle, der Urlaubsanspruch entsteht im gesamten Mutterschutz (vor + nach der Geburt) so, als wenn Sie ganz normal gearbeitet hätten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2002



Antwort auf: Urlaubsberechnung

Der Urlaub steht bis zum ENDE des MuSchu zu, also nicht nur für die 6 Wochen VOR der Geburt sondern auch für die 8 Wochen NACH der Geburt. Wenn man also gar keinen EU nimmt, geht einem nicht ein einziger Tag Urlaub flöten ;-). In Deinem Fall gilt: Urlaub steht Dir bis September zu, also 9/12 Deines Jahresurlaubs. Aber die KK wird das nicht so genau wissen, weil es denen ja egal ist. Was hat die KK mit dem Urlaub am Hut?

Mitglied inaktiv - 09.01.2002, 14:22