Frage: Untermiete

Hallo, ich lebe seit 2018 in meiner WG als Untermiete mit meiner besten freundin. Einige Monate später wurde ich schwanger, die Wohnungsgeseltschafts Dame sagte man müsste nicht extra nochmal ein Baby anmelden bzw einen Antrag auf aufnahme einer erneuten person stellen. Die Wohnung hat 47qm. Wir fühlen uns hier wohl und meine tochter ist seit mitte 2019 da und da sie meine beste freundin is haben wir das größere Zimmer bekommen, ersten zahlen wir total wenig Miete was mir Finanziell total hilft und wir wie Richtige Schwestern sind, wir wollen aufjedenfall zusammen wohnen bleiben. Jetzt sagte die Neue Angestellte das meine Bestefreundin gleichzeitig auch Hauptmieterin unbefugt ohne erlaubnis ein Kind aufgenommen hat und einen Antrag hätte stellen müssten auf aufnahme einer weiteren person und das ein Kündigunggrund ist weil die Wohnung mit dieser qm zahl überbelegt ist. Ich soll sofort mit meinem Kind die Wohnung verlassen. Ist das Rechtens? meine kleine ist knapp 15 monate alt? wissen garnicht wo wir hinsollen. Sind 47qm zu kleine für 2 erwachsene plus kind? Und hätte ich das Baby nach geburt auch Antraglich melden müssen bzw meine beste freundin? Ich war ja schon vor geburt und Schwangerschaft Untermieterin und das Kind gehört und zählt zu mir nach vorheriger Aussage der Alten wohnunggeseltschafts dame die vorher zuständig war. Bevor ich anwaltskosten ausgeben muss wollte ich sie hier fragen. Mit freundlichen Grüßen

von Mama20192020 am 20.05.2020, 12:48



Antwort auf: Untermiete

Hallo, gem. § 553 BGB hätte der Vermieter bzgl. Ihnen und auch dem Kind gefragt werden müssen. Eine Überbelegung liegt je nach Bundesland vor, wenn ca. 10 qm pro Mensch nicht erreicht werden. Versuchen Sie, mit dem Vermieter eine Einigung zu erzielen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2020