Frage: Unterhaltsverzicht?

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich sind dabei uns zu trennen. Die Kinder bleiben bei mir er behält unser Haus. Um dieses weiterfinanzieren zu können verlangt er von mir jetzt eine notariell bestätigte Erklärung das ich niemals Kindesunterhalt von ihm verlangen werde. Im Zuge unser Trennung hatte ich mal gesagt das ich die erste zeit keinen Unterhalt verlange von ihm, bis er alles auf die Reihe bekommen hat, sagte aber nicht das ich gänzlich drauf verzichten werde. Meine Frage: Ist so eine Erklärung auf Verzicht des Kindesunterhalts denn rechtsgültig bzw. endgültig? Ich weiß ja nicht wie es mir in ein paar Jahren mit den Kindern geht viell. bin ich ja doch drauf angewiesen das Geld zu nehmen. Zumal das Geld ja nicht für meine Vergnügen ist sondern für die Kinder (4,8 Jahre). Vielen Dank schon mal im Vorraus!

von katja77b am 09.03.2012, 10:47



Antwort auf: Unterhaltsverzicht?

Hallo, ein Verzicht auf Kindesunterhalt ist rechtlich nicht möglich.man kann es einfach nicht geltend machen, das klappt jedoch auch nur dann, wenn man keine staatliche Hilfe in Anspruch nimmt. Offiziell verzichten geht nicht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2012



Antwort auf: Unterhaltsverzicht?

Man kann offiziell nicht auf Kindes unterhält verzichten,wenn du sagst das du es freiwillig so machen willst wird keiner was sagen solang du keine Gelder vom Staat bekommst!!!! Ein Notar kann soeas nicht machen nur für deinen Unterhalt.

von CKEL0410 am 09.03.2012, 11:00



Antwort auf: Unterhaltsverzicht?

Nein, geht nicht, das sind Ansprüche der Kinder ! Mal davon ab, warum solltest Du darauf eingehen ? Unter der Hand kannst Du natürlich darauf eingehen, aber ein Vertrag dazu hat keinen Bestand, da sittenwidrig.

Mitglied inaktiv - 09.03.2012, 12:36



Antwort auf: Unterhaltsverzicht?

vielen Dank erst mal für Eure Antworten. Habe aber gelesen das infolge einer Scheidefolgevereinbarung so eine Regelung getroffen werden kann - weiß nur nicht ob diese dann auf rechtlich korrekt ist und für IMMER gilt.

von katja77b am 09.03.2012, 12:44



Antwort auf: Unterhaltsverzicht?

Ja, für DICH ! Aber nicht für die Kinder, denn diese haben einen eigenen Anspruch, auf den DU nicht verzichten kannst. Ist unhaltbar, ganz sicher. So eine lustige Idee hatte mein Ex auch mal.

Mitglied inaktiv - 09.03.2012, 12:58



Antwort auf: Unterhaltsverzicht?

http://www.ratgeber-recht24.de/Einvernehmliche_Scheidung/Kindesunterhalt.html

Mitglied inaktiv - 09.03.2012, 14:48



Antwort auf: Unterhaltsverzicht?

Wo kein Kläger da auch kein Richter... Aber hast du das Gefühl, dass der Deal wirklich so gut ist? Er bekommt das Haus und dafür braucht er dir keinen Unterhalt zu zahlen? Umgekehrt wird ein Schuh draus. Du behältst das Haus, bezahlst ihn nicht aus, verzichtest daher auf Unterhalt für DICH und dein Ex bezahlt nur für die Kinder. Lass dich doch nicht so platt über den Tisch ziehen.

von Bernsteinelfe am 11.03.2012, 08:16



Antwort auf: Unterhaltsverzicht?

Kein Notar in Deutschland wird eine solche Erklärung aufsetzen. Sie ist unwirksam. Du kannst nicht offiziell auf den Kindesunterhalt verzichten. Auf Trennungsunterhalt ja, aber nicht den Kindesunterhalt. Den Deal verstehe ich nicht. Ist der Deal, dass Du nur dann die Kinder bekommst, wenn er das Haus behält?

von shinead am 11.03.2012, 21:29