guten tag,
ich habe folgende frage;
wieso möchte das sozialamt name und adresse des kindsvaters wissen zwecks prüfung unterhaltsrechtlicher ansprüche, obwohl das kind erst in 4 monaten zur welt kommt?
unterhaltsvorschuss kann man doch erst nach der geburt beantragen?
danke.
von
Snief
am 07.03.2015, 11:16
Antwort auf:
unterhaltsrechtliche ansprüche eines ungeborenen?
Hallo,
primär ist der KV für Sie zuständig.
Die Unterhaltspflicht beginnt regelmäßig sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin.
Wenn Sie den Namen nicht nennen, wird das zu Kürzungen führen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.03.2015
Antwort auf:
unterhaltsrechtliche ansprüche eines ungeborenen?
Beziehst Du H4 oder Sozialgelder?
Wahrscheinlich geht es um den Unterhalt für Dich. Der KV ist schon vor der Geburt bis das Kind drei Jahre alt ist auch für Dich unterhaltspflichtig.
von
Strudelteigteilchen
am 07.03.2015, 11:39
Antwort auf:
unterhaltsrechtliche ansprüche eines ungeborenen?
Grundsicherung nach dem 4.Kapitel SGB XII.
von
Snief
am 07.03.2015, 11:40
Antwort auf:
unterhaltsrechtliche ansprüche eines ungeborenen?
Ja, dann wird es darum gehen.
von
Strudelteigteilchen
am 07.03.2015, 11:42
Antwort auf:
unterhaltsrechtliche ansprüche eines ungeborenen?
wenn man den namen nicht kennt und deswegen nicht nennen kann, kann das doch nicht zu kürzungen führen?
da würde ich aber dann einen anwalt einschalten.
von
Snief
am 09.03.2015, 14:56