Sehr geehrte Frau Bader, mein Ex (27 Jahre) ist auf Grund einer schweren Krankheit nun erwerbsunfähig, er bekommt wohl ab Anfang nä. Jahres Erwerbsminderungsrente. (Antrag läuft momentan, er wird die Rente auf jeden Fall bewilligt bekommen.) Wie wirkt sich denn das dann auf den Unterhalt aus? Bis jetzt erhalte ich nur Unterhaltsvorschuss für unser gemeinsames Kind (ist ja weniger als der Unterhalt, den er zahlen müsste), weil er auf Grund der Krankheit seinen Job verloren hatte und nicht mehr arbeiten konnte, war / ist er ALG2 Empfänger. Rentenantrag läuft momentan, weiß ich aus sicherer Quelle, wird wie gesagt auch durchgehen, weil ihn der Amtsarzt auch als arbeitsunfähig einstuft, er kann nichtmal 3 Std am Tag arbeiten. Nur - von der Rente kann er doch sicher auch keinen Unterhalt zahlen? Bekomme ich dann weiterhin den Vorschuss? Bis zu welcher Einkommensgrenze gilt der Mann eigentlich als zahlungsunfähig? Ist eine Erwerbsminderungsrente pfändbar, wenn er nicht zahlt? Wie hoch ist denn der Selbstbehalt, den er haben muss? Vielen Dank für eine Antwort. Anna R.
Mitglied inaktiv - 08.11.2009, 21:25