Guten Tag Frau Bader ! Was passiert, wenn der KV zwei Teilzeitverträge hat, die sich zu einer vollen Arbeitswoche ergänzen, er vor Gericht bei der Verhandlung wegen Kindesunterhalt nur einen davon vorlegt und den anderen "unterschlägt" und man ihm den anderen nachweisen kann ? Fällt das nur unter "Glück gehabt" für die Kinder oder hat der Versuch zu täuschen für den KV noch weitere Konsequenzen ? Danke für Ihre Antwort, viele Grüße, Ikmam
von Ikmam am 11.06.2011, 13:06