Frage: unterhalspflichtverletzung

Liebe Frau Bader, ich würde gerne wissen,ob die anfallenden Anwaltskosten für eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung bei Sozialhilfeempfängern übernommen werden,oder ob man sie selbst tragen muss?Welche weitere Form der Unterstützung gibt es? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar! Vielen Dank im voraus.

Mitglied inaktiv - 09.11.2002, 18:49



Antwort auf: unterhalspflichtverletzung

Hallo, warum gehen Sie nicht selber zum Staatsanwalt? Ob das gedeckt ist, wqeiß ich nicht sicher, fragen Sie beim Amtsgericht nach. Oder Sie wenden sich an das Jugendamt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2002