Danke für euere Antworten. Und was hab ich für Abzüge dann? Kann man diese Brückenteilzeit dann auch mal verlängern? Ich weiss jetzt noch nicht wann ich wieder Vollzeit arbeiten kann
von Azriel am 25.03.2019, 13:26
Danke für euere Antworten. Und was hab ich für Abzüge dann? Kann man diese Brückenteilzeit dann auch mal verlängern? Ich weiss jetzt noch nicht wann ich wieder Vollzeit arbeiten kann
von Azriel am 25.03.2019, 13:26
Hallo, Brückenteizeit geht bis zu 5 Jahren. Abzüge bleiben. Liebe Grüße NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2019
die brückenteilzeit geht, wenn dein betrieb dafür geeignet ist, bis zu 5 jahre. abzüge hast du natürlich, da du nur das tz gehalt bekommst. also das was du arbeitest. der vz vertrag ruht solange und du kannst dann dahin zurück. länger als 5 jahre hingegen geht die brückenteilzeit nicht. aber du musst erst klären, ob dein betrieb überhaupt geeignet ist und dir das anbieten muss. warum nimmst du das 3. jahr ez nicht? auch in der brückenteilzeit ist der kündigungsschutz weg
von mellomania am 25.03.2019, 17:01