Frage: Umgangszeiten

Hallo Frau Bader! Gibt es altersentsprechende Zeiten, zu denen das Kind nach dem Umgang mit dem Kindesvater nach Hause gebracht werden sollte? Kind ist 4 Jahre alt, die normale Zubettgehzeit ist 19 -19.30 Uhr. Kind möchte dann natürlich auch erstmal vom Tag bzw. Wochenende erzählen, muss bettfertig gemacht werden... Der Kindesvater besteht auf ein Nachhausebringen des Kindes um 19.00 Uhr, ich finde das reichlich spät. Wie wird in solchen Situationen vor Gericht entschieden? Danke vielmals. Grüße S

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 10:45



Antwort auf: Umgangszeiten

Hallo, 1. Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. In Ihrem Fall wird man sich doch auch auf 18.30 Uhr einigen können? Ist das ein Machtkampf oder ein Umgangsrecht? 2. Da Sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben, finde ich es OK, dass er in wesentliche Entscheidungen wie Kindersycholge gefragt werden muss. Auch hier würde ich eine win-win-Lösung suchen. Gemeinsam (!) mit dem eigenen Kinderarzt reden, wie er die Situation einschätzt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2010



Antwort auf: Umgangszeiten

Aufgrund schwieriger Trennungssituation möchte ich mit unserem Kind einen Kinderpsychologen aufsuchen. Dies dient natürlich auch der Vorbeugung, indem das Kind in seiner Verarbeitung unterstützt wird. Der Kindesvater sieht die Notwendigkeit nicht ein (gemeinsames Sorgerecht), und möchte eine Bescheinigung von einem Kinderarzt (nicht unserem, weil der laut ihm nicht unabhängig ist. Ich müsste also zu einem wildfremden Kinderarzt gehen), das dieser die psychologische Betreuung empfiehlt. Muss ich solche Bescheinigungen tatsächlich anbei bringen? Genügt nicht die Trennungssituation als Erklärung für das Aufsuchen des Psychologen, das ja dem Wohle des Kindes dient? Die weitere Indikation stellt dann eh der Psychologe. Hat der Kindesvater Anspruch darauf, dass diese Bescheinigung von einem anderen Kinderarzt kommt? Hört sich nach Kindergarten an, ich weiß. Aber leider muss ich permanent solche Probleme lösen. Vielen lieben Dank! Grüße S

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 11:00



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Hallo Ich weiss es rechtlich nicht genau, aber ich bin alleinerziehend und ausser der Bank wollte das noch NIE jemand belegt haben. Mein Sohn wurde 3x operiert, da hat keiner nach der Unterschrift des Vaters gefragt, Kindergartenanmeldung etc. Ehrlich ? Ich würde mit ihm da einfach hinmarschieren und fertig ! Soll er doch gerichtlich gegen vorgehen, der Richter wird sicher gleich einen guten Eindruck bekommen, dass er seinem Sohn Hilfe verweigern will ;-) Wenn er derzeit sooo rumzickt in allen Bereichen, dann würde ich die Bereiche über die er Infos erhält echt minimieren.

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 11:13



Antwort auf: Umgangszeiten

Die Kinderpsychologin möchte eine schriftliche Einwilligung des Kindesvaters.... Ich hab die Unterschrift sonst auch noch nie gebraucht. LG S

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 11:22



Antwort auf: Umgangszeiten

Achso, das ist ja doof dann. Wusste nicht, dass die sowas brauchen. Aber generell liest es sich so bei Dir, als ob da dringender Klärungsbedarf in vielen Punkten besteht. Vielleicht kannst Du Dich beraten lassen, Jugendamt etc. ? So kann das ja nicht weitergehen. Und ich würde ihm auch zeigen, dass er das nicht alles mit Dir machen kann. Auf Kosten seines Sohnes. Als mein Mann seinen Sohn noch sehen durfte, da haben wir uns sofort darauf eingelassen, dass er ihn eine Stunde früher holt und dann eben auch eine eher bringt, damit es am Abend ruhiger für ihn zugeht. Auch haben wir zum Schluss auf Ersatztermine verzichtet, denn das brachte alles noch mehr Stress rein, weil wieder ein Punkt, bei dem man sich einigen muss. Allerdings hat das die Mutter dann auch wieder aufgeregt ....... Ich denke wirklich Dein Ex hat ein Problem und sucht den Stress, nur ich bezweifel, das ihr das alleine hinbekommt, oder eher gesagt Du alleine. Drück Dir arg die Daumen und hol Dir Hilfe von Leuten, die das beruflich machen.

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 11:41



Antwort auf: Umgangszeiten

Schade, dass du kein Postfach hast. Hier so öffentlich schreibe ich ungern noch mehr Details... JA ist involviert, hat aber auch keine Handhabe, ihm Vorschriften zu machen. Früher oder später wird es auf die nächste Instanz hinauslaufen, befürchte ich. Danke dir, für deine lieben Worte. LG S

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 11:59



Antwort auf: Umgangszeiten

Hab ich, aber wie man da rankommt weiss ich auch nie :-) Panija@hotmail.de , wenn Du magst. Nächste Instanz kenne ich, haben nun abgebrochen und es geht wieder vors Gericht. Es ist so traurig, dass man so hilflos ist, wenn eine Seite Stress machen WILL ! , und jeden Fetzen dafür nutzt :-(

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 12:03



Antwort auf: Umgangszeiten

geht mal rüber ins RUB da könnt Ihr dann auch an Euer Postfach ran

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 12:08



Antwort auf: Umgangszeiten

Ahh, danke :-) Bekam bisher immer eine Mail, wenn da was war, und bin dann über den Link gegangen. Allein gefunden habe ich das noch nie *ggg*

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 12:11



Antwort auf: Umgangszeiten

Hallo, ich kann mir sehr gut vorstellen, daß dem Papa unwohl ist, bei dem Gedanken Kinderpsychologen. Zum Einen schrecken doch viele Menschen vor Psychologen zurück, weil sie dann meinen "ich bin doch nicht bekloppt im Kopf". Aber ich kann Deine Sorge schon verstehen und finde eigentlich den Grundgedanken, Unterstützung zu bieten, gut,... Daß der Papa da aber eine Bescheinigung eines unabhängigen Kinderarztes möchte, finde ich ziemlich ungünstig, aus Deinen besagten Gründen "Wildremder Arzt" und das könnte dem Kind ggf. Angst machen,... Aus diesem Grund würde ich ggf. den Brief wählen: ich würde meinem Ex-Mann schreiben, daß wir gemeinsam zum Wohle des Kindes handeln sollten, auch wenn es bei uns Erwachsenen nicht geklappt hat und du Verständnis hat, daß er nicht alles gut findet, was du vorschlägst - bzw. etwas gegen dein Vorhaben hat,... aber du ihn eindringlich für das Kind bittest, es einfach zuzustimmen und er könne ja auch mit zum Psychologen. Wir waren selbst auch beim Kinderpsychologen, wegen einer Angst des Kindes,... und diese wollten BEIDE Elternteile sehen, ganz einfach deshalb weil ja über diverse Situationen gesprochen und gespielt wird,... vermutlich hat der Papa Angst, daß er schlecht dastehen könnte o.ä. Sprich doch mal Euren Kinderarzt an, ob er es für sinnvoll empfindet? Und vielleicht kann der KiArzt in einem alleinigen Gespräch mit dem Papa die Situation klären? ... Des Weiteren finde ich 19 Uhr zurückbringen zu spät. Selbst 18 Uhr finde ich knapp bemessen,w enn man bedenkt, daß ein Abendbrot, Waschen/Zähneputzen, Umziehen UND vom Wochenende berichten stattfinden soll. ... außerdem brauchen die Kleinen ja auch eine Weile, bis sie wieder runterkommen. Bestünde Deinerseits die Möglichkeit, einen Extratag (Nachmittag) anzubieten, so daß man sich da entgegenkommt? viel Kraft wünsche ich! Und ich sage nur: es sollen alle glücklich sein, die sich mit solchen Sorgen nicht belasten müssen,.......... da merkt man das erstmal wieder zu schätzen,... Alles Gute Puw

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 13:27