Liebe Frau Bader,
ich bin derzeit zuhause mit meinen 2 Kindern (2 Jahre und 2 Monate alt) und möchte mich bald selbständig machen (zum 2. Mal). Beim ersten Mal habe ich kein Ü-Geld beantragt (vergessen :O( - im Moment bin ich weder angestellt, noch selbständig. Kann ich sofort Ü-Geld beantragen oder müsste man sich erst arbeitslos melden für 1 Monat, um es dann zu beantragen?
Danke für die Hilfe
Kesi
Mitglied inaktiv - 11.01.2004, 13:31
Antwort auf:
Überbrückungsgeld...?
Hallo,
www.arbeitsamt.de
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2004
Antwort auf:
Überbrückungsgeld...?
Überbrückungsgeld oder auch Zuschüsse für die Ich-AG werden vom AA nur gezahlt, wenn du Leistungen vom Arbeitsamt beziehst. Also einmal musste was von denen kriegen, dann kannste Überbrückungsgeld beantragen..
Das wird dann i.d.R. in der Höhe der Leistung, die du beziehst (ALG, ALH) sein.
Mitglied inaktiv - 11.01.2004, 17:38