Überbrückung zwischen zwei Elternzeiten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Überbrückung zwischen zwei Elternzeiten

Hallo, im Mai 2004 endet meine Elternzeit. im Juli 2004 erwarte ich meine zweites Kind. Ich müsste also theoretisch ca. 2-3 Wochen (abzgl Urlaub und Mutterschutz) arbeiten (im öffentlichen Dienst). Die Betreuung meiens Sohnes könnte ich für die Zeit organisieren. Wie siehts dann aus mit dem Gehalt bzw. Mutterschutzgeld? Habe ich Anspruch auf Mutterschutzgeld in gleicher Form wie beim ersten Kind? Schon im voraus vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 30.12.2003, 20:29



Antwort auf: Überbrückung zwischen zwei Elternzeiten

Hallo, wenn man zwischendrin arbeitet: JA: Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.01.2004



Antwort auf: Überbrückung zwischen zwei Elternzeiten

wenn du zwischen den Elternzeiten normal arbeiten kommst, läuft es so wie beim 1. Kind (weiß ich deshalb, da eine Kollegin von mir es gerade so macht;-) Alles Gute Murmeline

Mitglied inaktiv - 31.12.2003, 09:10