Frage: Totale Verwirrung...

... erzeugen diese ganzen Neuerungen bei meinem Mann und mir... Vielleicht bringt Ihr mal Licht ins Dunkel? Unsere Situation. Zwei Kinder, 5 und 3 Jahre, drittes Kind hat ET in 09/09. Mutter nach Ablauf der Elternzeit Nr. 2 aus der Firma ausgeschieden. Vater nun Alleinverdiener. Wie ist es nun rechtens? Kann mein Mann wählen, wann er die zwei Papa-Monate fürs Erziehungsgeld nimmt, oder ist das immer angehängt an die 12 Mama-Monate. Ich bekomme vermutlich als "Nicht-erwerbstätige" (Elterzeit die letzten Jahre) nur Mindest-Satz? 300 € ? Kann ein Vater auch Elternzeit nehmen, wenn die Mutter Hausfrau ist? Wenn ja wie lange? (Solange der Flins reicht? ;-) Wann beantragt man was und wo? Vielen Dank. Simone

Mitglied inaktiv - 16.04.2009, 16:24



Antwort auf: Totale Verwirrung...

Hallo, Sie können die 14 Mo. frei verteilen. Sie bekommen den Mindestsatz von 300 €, da Sie nix verdienen, er kann die gewünschten 2 (oder mehr) Monate nehmen, egal ob Sie Hausfrau sind unter nicht. Er bekommt 67 % vom Gehalt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2009



Antwort auf: Totale Verwirrung...

Hallo Ist gar nicht so schwer, ich mach mal Licht an :-) 1.) Mutter: hat eigentlich 3 Jahre Anspruch auf EZ. Bei Dir aber nicht relevant da kein AG vorhanden. Bekommst trotzdem für das Kind 300 EUR für max 12 Monate. 2.) Vater: Hat ebenfalls Anspruch bis zum 3. Geb des Kindes jederzeit mit 7 Wochen Melde-Vorlauf in EZ zu gehen. Für die ersten 2 Lebensjahre muß er sich allerdings beim ersten Mal verbindlich festlegen. Solange der Flins reicht :-) Er kann mind. 2 Monate in den ersten 14 Monaten seines neuen Kindes nehmen und für diese Monate bekommt er ca. 67% seines Nettos. Nimmt er im ersten Jahr mehr als 2 Monate bekommst Du halt entsprechend weniger Monate deine 300 EUR. Ob ihr parallel Elternzeit nehmt (und ggf. Elterngeld) bekommt ist völlig egal. Ist es jetzt heller? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 16.04.2009, 17:57