Frage: Taufpaten und was ist wenn.....

Wir würden unseren Sohn gerne taufen lassen und 2 Taufpaten benennen. Jetzt meine Frage: Was ist, wenn mir und meinem Mann etwas zustößt. Werden die Taufpaten mit der Betreuung des Kindes beauftragt, oder würden es die nächsten Verwandten übernehmen? Wie ist das rechtlich geregelt. Kann ich so etwas wie einen "Vertrag" machen, daß die Paten das Sorgerecht bzw mitsprache Recht bekommen? Oder reicht an der Stelle ein Testament? Was ist wenn nur einem Elternteil etwas passiert, bekommt dann automatisch der ander das volle Sorgerecht, oder muß man auch das festlegen? Vielen Dank für eine Antwort. LG Uta

Mitglied inaktiv - 23.07.2007, 10:32



Antwort auf: Taufpaten und was ist wenn.....

Hallo, Taufpaten haben rechtl. keine Bedeutung. Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2007