Frage: Taufpaten ohne Trauschein?

Gibt es eine gängige Rechtsform für Kindspaten, wenn die Eltern des Kindes nicht in der Kirche sind, das Kind also voraisschtlich nicht getauft wird?? Oder kann man die Bestimmungen vertraglich frei formulieren, welche Pflichten z. B. der Pate bei Tod der Eltern hat...etc.? Wer macht solche Verträge? V. Fien Danke für die Auskunft!

Mitglied inaktiv - 07.07.2002, 17:50



Antwort auf: Taufpaten ohne Trauschein?

Hallo, ich denke Sie meinen, dass Sie regeln wollen, was mit dem Kind geschieht, wenn Ihnen etwas passiert? Sie können zusammen mit Ihrem Partner ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Notarkosten bestimmen sich nach dem momentanen Wert des zu vermachenden Erbes. Man muss da genaue Angaben zu den einzelnen Positionen machen. Ich nehme an, dass es bei einem Vorsorgetestament feste Gebühren gibt – fragen Sie unverbindlich bei einem Notar oder der Notarkammer an. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Wenn man nicht verheiratet ist, muss jeder ein eigenes Testament alleine erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Ausserdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet. Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2002