Frage: Stillzeiten

Hallo, zur Ausgestaltung der Stillzeiten habe ich zwei Fragen: 1.) Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden, die von 30 Minuten Mittagspause unterbrochen wird, gelten dann 60 oder 90 Minuten als Anspruch? 2.) Sofern nicht am Arbeitsplatz gestillt wird, zählt die Fahrzeit als Stillzeit, also in die 60 bzw. 90 Minuten oder zusätzlich? Vielen Dank! schnecke1972

Mitglied inaktiv - 02.09.2005, 07:56



Antwort auf: Stillzeiten

Hallo, Sie haben 60 min - so steht es im Gesetz. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2005



Antwort auf: Stillzeiten

Ich würde sagen: 1.)es zählt die reine Arbeitszeit. Also 8 Stunden. 2.) Sobal Du den Arbeitspltz verläss begionnt Deine Stillzeit. ich würde es so machen: die 30 min. vorne oder hinten an die Arbeitszeit "hängen" also erst später kommen oder früher gehen. Und auf Arbeit abpumpen. Allerdings gilt auch die "Pumpzeit" als Stillzeit, also das dann in die Mittagspause legen. ICH habe mir meine Stillzeiten "zusammengespart" und ab und zu einen "Stilltag" genommen. So muß man das aber gesondert vereinbaren, diese Art der Zeitsammlung sieht das Gesetz nicht vor... Da ich aber immer viel Unterwegs war und auch viele Dienstreisen hatte, war das so für alle besser! Désirée

Mitglied inaktiv - 02.09.2005, 23:11