Frage: Stievkindadoption

Hallo! Ich habe eine Frage zur Stievkindadoption! Ich habe 2 Kinder- eins von dem einen und das andere von einem anderen..Nun habe ich den Vater des 2. Kindes geheiratet und dieser möchte nun mein 1. Kind adoptieren.Zu dem leiblichen Vater hat mein 1. kind keinen Kontakt und sie kennt auch nur meinen Mann als "Papa".Dieser hat aber aus 1. Ehe noch 3 Kinder, für die er keinen Unterhalt zahlen kann, da das Geld ein wenig knapp ist. Außerdem hat er durch den Konkurs seiner Firma ziemlich hohe Schulden. Nun ist meine Frage -können die Schulden oder die Tatsache, dass er an seine anderen Kinder kein Unterhalt zahlen kann ein Grund sein, dass er mein 1. Kind nicht adoptieren darf? Strubbel

Mitglied inaktiv - 26.09.2000, 14:14



Antwort auf: Stievkindadoption

Liebe Strubbel, grds. ist das mit Zustimmung des leiblichen Vaters kein Problem, es gibt aber eine Ausnahmeregelung, wonach eine Adoption nicht möglich ist, wenn diese für das Kind einen unverhältnismäßigen Nachteil bedeutet oder eben nicht dem Kindeswohl dient. Vermögensrechtliche Interessen sind hierbei zu berücksichtigen, sollen aber nach dem Gesetz nicht ausschlaggebend sein. Im vorliegenden Fall könnte ich mir jedoch gut vorstellen, daß (auch wegen des Interesses der leiblichen Kinder Ihres Partners) das Vormundschaftsgericht einer Ad. nicht zustimmt, dies ist aber eine Einzelfallentscheidung, die ich so auf die Ferne nicht treffen kann. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2000