Frage: Stiefkindadoption

Liebe Frau Bader, Situation stellt sie wie folgt dar: KV hat für Kind 1 (4 jahre) wegen Mangelfallberechnung Kindesunterhalt in Höhe von 136 Euro gezahlt. Zum Kind bestand nie Kontakt. Das Kind lebt bei KM und dem Ehemann, der für das Kind der Vater ist. Es kam zur Stiefkindadoption. Kann die Stiefkindadoption rückgängig gemacht werden, weil KM nun erfahren hat, dass der biologische Erzeuger nach Jahren mehr verdient? Sie lebt immer noch in gleicher Konstellation aber ärgert sich nun über die berufliche Situation des biologischen Erzeugers. Meineserachtens kann die Adoption nicht rückgängig gemacht werden. LG

von Mala28 am 30.01.2020, 11:05



Antwort auf: Stiefkindadoption

Hallo, nein, das geht natürlich nicht. So eine Adoption ist ja kein Ponyhof. Mglw kann sie aber, wenn er falsche Angaben gemacht hat, für die Zeit vorher weitergehende Ansprüche geltend machen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2020



Antwort auf: Stiefkindadoption

Selbstverständlich ist das nicht möglich.

von Port am 30.01.2020, 11:12



Antwort auf: Stiefkindadoption

Heißt, die KM will die Adoption rückgängig machen, weil der KV jetzt mehr Geld zahlen könnte? Es geht also nur darum, Geld zu bekommen? Sorry, mal abgesehen davon, dass man eine Adoption nicht rückgängig machen kann, ist das ja wohl der mieseste Grund, überhaupt eine Adoption gemacht zu haben und nun rückgängig machen zu wollen. Man adoptiert, weil man Eltern (ob Vater oder Mutter) sein will auch vor dem Gesetz - ganz sicher nicht aus finanziellen Gründen. Armes Kind. "Sorry, der Papa soll nicht ehr dein Papa sein, weil wir dann mehr Geld für dich bekommen." Da bekomme ich spontan Brechreiz.

von cube am 30.01.2020, 11:43



Antwort auf: Stiefkindadoption

@Cube Mir musst du das nicht sagen. Ich komme aus dem engsten Freundeskreis des biologischen Erzeugers. Die KM erzählt es rum, dass sie es überprüfen lassen will. Ich bin auch der Meinung dass es überhaupt nicht möglich ist.

von Mala28 am 30.01.2020, 11:50



Antwort auf: Stiefkindadoption

Das war auch gar nicht gegen dich gerichtet. Ich finde es von der Mutter (und dem Adoptivvater - sofern er mitziehen würde) einfach nur echt armselig.

von cube am 30.01.2020, 12:15



Antwort auf: Stiefkindadoption

natürlich kann das NICHT rückgänig gemacht werden. ich lese, dass es nicht um dich geht aber da bekomm ich die mocken! sie will geld? was ist ihr wichtiger, geld oder kind? weiteres erspare ich mir.

von mellomania am 30.01.2020, 13:22



Antwort auf: Stiefkindadoption

Die Mutter verzichtet auf 136 €, lässt sich vom neuen Mann "finanzieren" und möchte das rückgängig machen, weil der Erzeuger mehr Geld verdient? Das klingt total unlogisch.

von kügelchen12 am 30.01.2020, 14:01



Antwort auf: Stiefkindadoption

Ich kann auch nur sagen, was wir jetzt hier mehrfach gehört haben. Ich weiß nicht, womit die KM Probleme hat, ob es das Geld ist oder sie dem Erzeuger meint einen reinwürgen zu können. Er hat solange er zahlen musste immer bezahlt auch wenn KM den Kontakt zum Kind immer verhindern konnte und er es dann leid war. Aber entweder war sie an den Tagen Zuhause nicht anzutreffen oder sagte das Kind waere krank. Er hat zur Adoption zugestimmt weil er überhaupt keine Bindung zum Kind hatte und die Anfrage auch von KM und Vater kam. Die 136 Euro musste er zahlen weil es so festgesetzt wurde und nicht genug verdient hat. Er hat sich weitergebildet und verdient mehr.

von Mala28 am 30.01.2020, 14:08



Antwort auf: Stiefkindadoption

Mit der Adoption sind alle Rechte und Pflichten auf den Stiefvater übergangen. Somit zahlt der Erzeuger auch seit dem kein Unterhalt mehr. Natürlich kann die Adoption nicht zurück genommen. Sorry, die Mutter hat wohl den Schuss nicht gehört. Das Kind ist offiziell jetzt das Kind vom Stiefvater, selbst wenn diese sich trennen würden.

von kügelchen12 am 30.01.2020, 14:46