Frage: Standortverlagerung

Hallo Frau Bader, es kann sein, dass der Standort an dem ich arbeite geschlossen wird und die Produktion ins Hauptwerk verlagert wird. Muss mir mein Arbeitgeber während der Schwangerschaft einen Job im Hauptwerke geben oder kann er mir "als Ausnahmefall" kündigen? Wie berechnet sich dann das Elterngeld, wenn er mir kündigen darf? Britta

Mitglied inaktiv - 06.06.2009, 12:09



Antwort auf: Standortverlagerung

Hallo, er kann im Ausnahmefall kündigen - es kommt aber auf die Entfernung an Sicherer für ihn wäre es ,wenn Sie kündigen, weil es praktisch nicht umsetzbar ist. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.06.2009