Frage: Sozihilfe?

Ich lebe noch mit meinem Freund,der auch Vater des Kindes ist,zusammen. Sein 1.Wohnsitz ist in Ostfriesland, im Mietvertrag steht er auch nicht, das Arbeitsamt ist auch in Emden zuständig, da er bis Nov. eine Forbildung macht. Ab Nov. ist er oft in Ostfriesland, wesegen ich auch meine Miete selbst tragen muß, sowie für den Rest. Für das Kind kommt er auf. Nur wenn er Arbeitslos sein sollte, hat er auch kein Geld. Bekomme ich dann Sozihilfe? Kann ich mein Auto behalten? Es ist 12 Jahre alt? Danke im voraus sweetsub

Mitglied inaktiv - 15.05.2001, 19:47



Antwort auf: Sozihilfe?

Hallo, hatten wir nicht schon mal darüber gesprochen? Grds. sind Sie verpflichtet, anzugeben, dass Sie mit dem Vater zusammenwohnen. Auch wenn er nicht gemeldet ist, es zählen nur die tatsächlichen Dinge. Wenn er eine Fortbildung macht, wohnt er doch trotzdem bei Ihnen. Ob Sie dann tatsächlich Unterstützung bekommen, kann ich auf die Ferne nicht sagen. Grds. wird davon ausgegangen, dass er für Sie aufkommt, er kann aber eine Versicherung beim SA abgeben, dass es nicht so ist. Dann stellt sich die FRage, ob er es müßte und warum er es nicht tut. Im Zweifel wird er sicherlich herangezogen werden, wenn er zahlen kann. DAs Auto wird nach Wert angerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2001