Sozialversicherungspflichtig bei zweitem Kind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sozialversicherungspflichtig bei zweitem Kind?

Liebe Frau Bader, ich habe zwei Kinder und war zwischen den Elternzeiten wieder einige Monate arbeiten. Mein befristeter Vertrag ist nun ausgelaufen, ich habe nach der letzten Elternzeit noch einige Monate gearbeitet, aber um die Anwartschaft auf ALG I zu erfüllen, ist meine Versicherungspflicht während des letzten Mutterschaftsgeldbezugs ausschlaggebend. Ich müsste doch eigentlich nach §26(2)1 wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld sozialversicherungspflichtig gewesen sein, da ich unmittelbar vorher gearbeitet habe und mit meiner damals 2-jährigen Tochter längst nicht mehr in Elternzeit war. Meine Krankenkasse behauptet aber, es wäre eine Vorpflichtversicherung nach §26(3) Satz 3 zustandegekommen. Ich denke, alles steht und fällt mit der Frage, was genau das Wort "erziehen" in (2a) bedeutet: "Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, in der sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen" - in Elternzeit war ich da jedenfalls nicht. Herzlichen Dank schon einmal für Ihre Antwort!

von Dr_Mama am 06.12.2018, 12:48



Antwort auf: Sozialversicherungspflichtig bei zweitem Kind?

Hallo, das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind steuer- und sozialabgabenfrei. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2018



Antwort auf: Sozialversicherungspflichtig bei zweitem Kind?

Wichtig ist doch was sagt das Arbeitsamt. Hast du Anspruch auf ALG1? Falls ja, bist du krankenversichert. Falls nein, bist du es nicht. In dem Falle müsstest du dich über deinen Mann krankenversichern. Oder diese selbst zahlen. Wie lange du da in EZ warst oder wie lange du gearbeitet hast ist für die KK egal, die schauen nur ob Anspruch auf ALG1. EZ hast du ohne AG so oder so nicht. Egal wie alt die Kinder sind.

von Felica am 06.12.2018, 16:09



Antwort auf: Sozialversicherungspflichtig bei zweitem Kind?

Hallo felica, es geht nicht um die Krankenversicherung sondern um meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Dafür muss ich im Mutterschutz arbeitslosenversichert gewesen sein. Sonst komme ich nicht auf die notwendigen 12 Monate Versicherungspflicht in den letzten zwei Jahren bei 12 Monaten Elternzeit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich keinen Anspruch auf ALG habe, denn das wäre Diskriminierung von Frauen. Aber ich verstehe nicht ganz, wo jetzt eigentlich der Fehler liegt.

von Dr_Mama am 06.12.2018, 18:46



Antwort auf: Sozialversicherungspflichtig bei zweitem Kind?

Hallo, Wann hat denn dein Arbeitsvertrag geendet? Vor dem Mutterschutz? Während des Mutterschutz es oder in der Elternzeit? Hab ich dich richtig verstanden? Du hattest einen Arbeitsvertrag, Kind 1 bekommen, Elternzeit, nach Ende der Elternzeit weitergearbeitet, wieder schwanger, Kind 2 bekommen, Vertragsende. Jetzt möchtest du ALG 1 und dafür war deine Arbeitszeit zu kurz. LG luvi

von luvi am 06.12.2018, 21:19



Antwort auf: Sozialversicherungspflichtig bei zweitem Kind?

Hi Luvi, genau, die Auflistung ist richtig, nur dass der Vertrag erst einige Monate nach der zweiten Elternzeit ausgelaufen ist. Wenn ich im Mutterschutz bis zur Geburt sozialversicherungspflichtig war, habe ich lange genug gearbeitet für den Anspruch auf ALG. Aber diese Zeit war laut der Krankenkasse nicht sozialversicherungspflichtig und ich verstehe nicht warum.

von Dr_Mama am 06.12.2018, 22:50



Antwort auf: Sozialversicherungspflichtig bei zweitem Kind?

Hallo, War das ein 450 Euro Job? LG luvi

von luvi am 07.12.2018, 05:39



Antwort auf: Sozialversicherungspflichtig bei zweitem Kind?

Nein, ich war sozialversicherungspflichtig angestellt. Teilzeit zwar, aber sogar mehr als 50%.

von Dr_Mama am 07.12.2018, 08:48



Antwort auf: Sozialversicherungspflichtig bei zweitem Kind?

Wann hast Du angefangen zu arbeiten, wann Mutterschutz 1, wie lange nicht gearbeitet und wann wieder. Wann begann Mutterschutz 2, etc. Glaube sonst ist es zu undurchsichtig.

von Sternenschnuppe am 07.12.2018, 13:06



Antwort auf: Sozialversicherungspflichtig bei zweitem Kind?

Hat sich alles geklärt, die Krankenkasse hat tatsächlich einen Fehler gemacht. Wenn man bis vorm Mutterschutz versicherungspflichtig beschäftigt war, bleibt man weiterhin versicherungspflichtig (aber beitragsfrei). Dazu gab es vor 20 Jahren bereits einen Beschluss, weil es sonst eine Benachteiligung von Frauen wäre. Die Beitragsfreiheit ist für den Anspruch auf ALG irrelevant. Falls das nochmal irgendwen betrifft: einfach lange genug nachhaken und mit den entsprechenden Nachweisen (Arbeitsvertrag) mal persönlich zur Krankenkasse gehen. So klären sich die Missverständnisse am besten. Viele Grüße!

von Dr_Mama am 10.12.2018, 11:49



Antwort auf: Sozialversicherungspflichtig bei zweitem Kind?

Hallo Dr_Mama, ich habe gerade das gleiche Problem. Die Zeit des Mutterschutzes vom zweiten Kind wird für die Anwartschaft für ALG1 nicht anerkannt Könntest Du mir möglicherweise weiterhelfen? Du schreibst "Dazu gab es vor 20 Jahren bereits einen Beschluss, weil es sonst eine Benachteiligung von Frauen wäre." Hast Du hierzu weitere Infos? Leider konnte ich zu diesem im Internet nichts passenden finden. Wäre großartig, wenn Du mir hier nochmal antworten könntest. Vielen Dank und herzliche Grüße Lisa

von LisaSchmidt am 23.04.2019, 22:46