Sozialversicherungen bei Firmenauflösung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sozialversicherungen bei Firmenauflösung

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde im Juli geboren und ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Jetzt habe ich erfahren, daß mein Chef sein Büro zum 01.02.2002 auflöst. Muß ich mich jetzt arbeitslos melden (ich wollte eigentlich volle drei Jahre zu Hause bleiben) oder hat es keine Konsequenzen, wenn ich in dieser Hinsicht nichts unternehme? Ändert sich bei der Krankenversicherung etwas oder bin ich weiterhin kostenlos versichert? Wie ist das mit der Rentenversicherung, z.Zt wird für die Bemessung eines späteren Rentenanspruchs der durchschnittliche Verdienst von ca. 4.600 DM monatl. angesetzt. Wird dieser Betrag reduziert, wenn ich arbeitslos gemeldet bin, oder bezieht er sich rein auf die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes, egal ob angestellt oder nicht? Bin doch ziemlich verunsichert, deswegen wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn sie mir meine Fragen im groben beantworten könnten. Liebe Grüße sunbeam

Mitglied inaktiv - 17.01.2002, 19:20



Antwort auf: Sozialversicherungen bei Firmenauflösung

Hallo, wenn Ihre Firma schließt, kann Ihr AG Ihnen kündigen, muss aber das Gewerbeaufsichtsamt vorher befragen. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch automatisch der EU. In diesem Fall müssen Sie sich, auch schon vorher, beim Arbeitsamt melden. Als Arbeitslosen har man Anspruch auf Arbeitslosengeld, beitragsfreie KK und Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung bezahlt. Ob Sie als arbeitslos anerkannt werden oder nicht, hängt zum einen davon ab, ob Sie vor dem EU mind. 12 Mo. sozialversicherungspflichtig angestellt waren, zum anderen davon, ob Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, Sie müssen Nachweise bringen, dass Sie, falls Sie eine passende Arbeit finden, diese auch antreten können und in der Arbeitszeit das Kind zur Betreuung untergebracht haben. Wenn Sie den EU weitermachen wollen, sind Sie nicht arbeitslos, und haben keine Ansprüche. Dann sind Sie Hausfrau oder erhalten evtl. Sozialhilfe. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2002