Sicherung von Gartenteichen / Planschbecken etc.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sicherung von Gartenteichen / Planschbecken etc.

Sehr geehrte Frau Bader, wie ist die Rechtslage, wenn jemand auf seinem Grundstück einen Gartenteich / Planschbecken etc. habe - inwieweit muß das gesichert sein, damit fremde Kinder nicht hineinfallen können ? Die Frage kam "drüben" im Kleinkindforum auf - "reicht" ein Gartenzaun oder MUß das Tor auch verschlossen (=abgesperrt) gehalten werden ? Das interessiert mich als Mama von drei Kindern jetzt brennend, ich war immer der Meinung, daß es meiner Aufsichtspflicht obliegt, daß meine Kinder nicht auf fremden Grundstücken spielen und sich dort in Gefahr bringen ?? Vielen Dank und herzliche GRüße, Silke

Mitglied inaktiv - 30.05.2004, 16:55



Antwort auf: Sicherung von Gartenteichen / Planschbecken etc.

Hallo, wenn ein Kind hineinfällt, haften beide: Eltern (Verletzung der Aufsichtspflicht) und Inhaber (wenn nicht ordnungsgemäß gesichert). Odnungsgemäß gesichert ist, wenn deie Gefahr nicht besteht. Das kann nur im Einzelfall entschieden werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2004



Antwort auf: Sicherung von Gartenteichen / Planschbecken etc.

Hallo ! Gartenteich und ähnliches muß so gesichert sein ,daß Kinder da nicht ran kommen ! Ist aber im Grunde genommen egal denn wenn das Kind reinfällt und ertrinkt bekommt man es dadurch das man im Recht ist auch nicht zurück ! LG Sandra

Mitglied inaktiv - 30.05.2004, 17:51