Frage: seltene frage

meine fragen ist wohl nicht alltäglich, aber ich weiß nicht wen ich anderes fragen sollte. es geht darum, das meine tochter einen begleiteten umgang mit ihrem vater hat, darauf aber negative reaktionen hat wie z.B: sie weint in der kita ohne ersichtlichen grund, nimmt nicht mehr am spielgeschehen teil usw. ein bericht der kita liegt bereits vor wie sich mein kind zum negativen verändert hat. ich bräuchte aber von einem arzt soviel ich weiß, auch noch eine bestätigung das mein kind sich negativ verändert hat. bei einem kinderpsychologen erhalte ich keinen termin erst in 3 monaten :( meine frage reicht es auch von einem kinderarzt so eine bestätigung zu erhalten ? ich kenn mich da überhaupt nicht aus, was man dazu braucht und ob ein kinderarzt das auch für das kind rausschreiben kann ?

Mitglied inaktiv - 26.04.2010, 10:58



Antwort auf: seltene frage

Hllo, das wird nur gerichtlich laufen - mit einem Gutachter, den der Richter bestimmt. Es muss schon viel passieren, bevor dem Vater das Umgangsrecht entzogen wird Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2010