selbstständige Handelsvertreterin im Nebenberuf

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: selbstständige Handelsvertreterin im Nebenberuf

Liebe Frau Bader! Ich bin bis Ende 2003 im Erziehungsurlaub. Meine Tochter ist dann 2 Jahre. Ich beabsichtige Tupperberaterin zu werden, da ich bei meinem Arbeitgeben nicht früher als beantragt wieder arbeiten kann. Er hat mir aber zugesagt, mir eine Nebentätigkeitsgenehmigung zu geben. Als Beraterin müßte ich (etwas Einarbeitungszeit vorausgesetzt) das Gewerbe als "selbstständige Handelsvertreterin im Nebenberuf" anmelden. Ich würde nun gerne wissen, welche rechtlichen "Folgen" dieses für meinen Erziehungsurlaub und für die Rente hat. Erziehungsgeld bekommen wir nicht mehr. Der Arbeitgeber wäre einverstanden. Muß ich noch etwas beachten? Danke für Ihre Tips!!! An welche Adresse kann ich mich überhaupt wenden, wenn ich weitere Fragen zum Thema Erziehungsurlaub/Rente usw habe? Liebe Grüße Maria

Mitglied inaktiv - 10.04.2003, 11:22



Antwort auf: selbstständige Handelsvertreterin im Nebenberuf

Hallo, wenn es weniger als 30 Std. die Woche ist und der AG zustimmt - kein Problem. Beraten kann die Erziehungsgeldstelle. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.04.2003